EU will die Sicherheit von Futtermitteln erhöhen
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Schutzmaßnahmen für Krisensituationen im Futtermittelsektor festzulegen und die Futtermittelkontrollen zu verschärfen. Wird der Vorschlag angenommen, so kann die Kommission im Notfall schnell und unabhängig eingreifen, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Außerdem soll ein Schnellwarnsystem für Futtermittel eingeführt werden, das auch im Weißbuch über die Sicherheit von Lebensmitteln vorgesehen ist.
Nach Angaben von David Byrne, Kommissionsmitglied für Gesundheit und Verbraucherschutz, „ist in einer Krisensituation die Zeit der ausschlaggebende Faktor, und ein sofortiges Eingreifen zur Eindämmung des Gesundheitsrisikos und seines Übergreifens auf andere Bereiche sind unerläßlich. Die neue Regelung wird den Mitgliedstaaten eine verbesserte Struktur zur Bewältigung von Krisenfällen im Futtermittelsektor an die Hand geben und die Kommission ermächtigen, bei ernster Gefährdung der Verbrauchergesundheit sofort zu reagieren.“
Die im Lebensmittelsektor bereits geltenden Sonderbefugnisse, sollen auf den Futtermittelbereich ausgedehnt werden, um es der Kommission zu ermöglichen, Sonderbedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit potentiell gesundheitsgefährdenden Futtermitteln und ihre Ausfuhr in Drittländer auszusetzen bzw. festzulegen. Die Kommission wird so in der Lage sein, bei ernster Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier oder der Umwelt unmittelbar einzugreifen und einstweilige Maßnahmen mit sofortiger Wirkung zu erlassen. Auf diese Weise sollen die bei der Dioxinkrise zu Tage getretenen Lücken in der geltenden Gesetzgebung geschlossen werden, die vor allem auf schlechtes Management und unzulängliche Koordinierung zwischen den verschiedenen (nationalen) Behörden und zu späte Informationsübermittlung zurückgeführt wurden.
Schnellwarnsystem
Der Vorschlag sieht auch die Einführung eines Schnellwarnsystems für Futtermittel vor. Erzeuger, Einführer und beteiligte Unternehmen sollen verpflichtet werden, den zuständigen Behörden ihnen bekannte Fälle von Futtermittelkontaminationen oder andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einer Futtermittelsendung mitzuteilen.
Den Mitgliedstaaten wird zur Auflage gemacht, angemessene Pläne Bewältigung von Krisensituationen bereit zu haben und der Kommission sofort Mitteilung zu machen, wenn bestimmte Futtermittel oder Futtermittelketten ernsthaft kontaminiert sind oder ein Kontaminationsrisiko besteht. Die Vorschriften für die jährliche Berichterstattung über sporadische, begrenzte Futtermittelkonta – minationen werden präzisiert und verschärft. Außerdem wird eine solide Rechtsgrundlage für Kontrollprogramme geschaffen, mit denen sichergestellt werden soll, daß die in den Jahresberichten aufgezeigten Probleme effektiv gelöst werden.
Diese Maßnahmen entsprechen der bereits geltenden Regelung für den Lebensmittelsektor. Zu ihrer Durchführung schlägt die Kommission die Anpassung, zweier bestehender Richtlinien des Rates (Richtlinien 95/53/EWG mit Grundregeln für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrollen und 99/29/EG über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung) vor.
Der Vorschlag stützt sich auf Artikel 152 Absatz 4 des Vertrags und wird im Verfahren der Mitentscheidung von Ministerrat und Europäischem Parlament erlassen.
EU-Pressemeldung vom 23/03/2000