England: Schweine dürfen wieder exportiert werden
(ZDS/ISN) – Gegenüber der Vorwoche hat sich die Seuchensituation in England nicht geändert. Es ist bei den fünf Fällen (1 Fall in der Grafschaft Norfolk, 1 Fall in der Grafschaft Essex und 3 Fälle in der Grafschaft Suffolk) geblieben. Die vom britischen Landwirtschaftsministerium eingeleiteten Schutzmaßnahmen entsprechen den Vorschriften der Richtlinie zur Bekämpfung der Schweinepest. Die EU-Kommission hat daher ihre im Eilverfahren erlassene Entscheidung 2000/515/EG vom 14.08.2000 auf Empfehlung des Ständigen Veterinärausschusses in Brüssel geändert. Damit gilt das innergemeinschaftliche Verbringungsverbot von Schweinen, Schweinesamen und -embryonen sowie Eizellen von Schweinen weiter für die drei o.g. Grafschaften bis zum 15.09; für das restliche England wurde das Verbot aufgehoben. Diese Maßnahme wird der Ständige Veterinärausschuss in seiner Sitzung am 05./06.09.2000 überprüfen.
Nach wir vor unklar ist, wie das SP-Virus in die „integrierte Schweineproduktion“ eingeschleppt worden ist. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch illegalen Eintrag von Speiseabfall in einen Zuchtbetrieb mit teilweiser Freilandhaltung, durch dessen Gelände Wanderwege führen, die Infektion erfolgt ist. Der Krankheitserreger konnte inzwischen vom Institut für Virologie der Tierärztlichen Hochschule Hannover einer bekannten Untergruppe zugeordnet werden. Es stammt von außerhalb der Gemeinschaft und wurde zum ersten Mal 1993 bei einer Schiffsladung illegal importierten Wildschweinefleisches aus China entdeckt. 1997 sorgte ein Virus aus dem gleichen Unterstamm für die Schweinepestepidemie in Deutschland, den Niederlanden, Italien, Spanien und Belgien.