Rhein-Sieg-Kreis: Schlachtabfälle illegal entsorgt +++ Bei Schweinepest wachsam bleiben
Siegburg (aho) Wie so häufig in Deutschland wurden jetzt auch im Rhein-Sieg-Kreis illegal entsorgte Schlachtabfälle entdeckt. Wie das Veterinäramt des Kreises mitteilte, entdeckten spielende Kinder am Dienstag in Wachtberg-Villip rund 240 Kilogramm Schlachtabfälle von Schweinen in einem Waldstück. Die Fundstelle lag in unmittelbarer Nähe zu einem Schweinemastbetrieb. Dank des umsichtigen Verhaltens des Jagdpächters, der sofort die zuständigen Behörden informierte, konnte inzwischen für eine unschädliche Beseitigung der Fleischabfälle gesorgt werden, deren Kosten nun der Steuerzahler zu tragen hat.
Aus diesem Anlass weist das Veterinäramt auf die Wichtigkeit der Seuchenhygiene und auf das Verbot der Entsorgung von Schlachtabfällen in der freien Landschaft hin. Durch die illegale Entsorgung von Schweinschlachtabfällen in der Natur ist es bereits in Deutschland zum Ausbruch der Klassischen Schweinepest gekommen, so das Veterinäramt.
Insgesamt hat sich die Seuchenlage im Landkreis entspannt. Bei keinem der seit Anfang des vergangenen Jahres 450 erlegten Wildschweine im durch die Schweinepest gefährdeten Bezirk des Rhein-Sieg-Kreises konnte das Virus mehr nachgewiesen werden. Die EU hat sich daher entschlossen, das Impfgebiet deutlich zu verkleinern. Das bedeutet, dass im Rhein-Sieg-Kreis von Februar dieses Jahres an nur noch die Jäger in den Wäldern rund um Rheinbach und Meckenheim die für die Bekämpfung der Seuche unerlässlichen Impfköder in ihren Revieren auslegen müssen. Durch die Aufnahme der Impfköder werden die Wildschweine wirksam vor einer Infektion geschützt.
Um einen möglichen Neuausbruch der gefährlichen Schweineseuche frühzeitig erkennen zu können, bleiben aber bis auf weiteres alle übrigen zur Bekämpfung der Seuche notwendigen Maßnahmen wirksam. So bleiben Schweinetransporte im gefährdeten Bezirk für Landwirte weiter genehmigungspflichtig.
Für alle im gefährdeten Bezirk erlegten Wildschweine gilt unabhängig von Impfungen die Vorlagepflicht in Wildsammelstellen zur Untersuchung jedes einzelnen Tieres. Auch die Verpflichtung alle Tierkörper und Tierkörperteile von Wildschweinen über die Entsorgungseinrichtungen der Wildsammelstellen zu beseitigen bleibt bestehen.