Schadfuttermittel: Wie ist die Rechtslage?
(aho) Nicht selten kommt es vor, dass Tiere in der Landwirtschaft durch Mycotoxine, überhöhte Gehalte von Selen oder Mindergehalte an Vitaminen oder Spurenelemente im Futter zu Schaden kommen. Derartige Vorfälle sind nicht nur ärgerlich, sondern verstossen eindeutig gegen bestehende Gesetze und können so Bestrafungen auslösen.
Der § 3 des Futtermittelgesetzes verbietet, “ Futtermittel in Verkehr zu bringen, die bei Verfütterung …….. geeignet sind, die Gesundheit von Tieren zu schädigen“. Zudem verbietet es das Tierschutzgesetz ebenfalls im § 3 „einem Tier Futter darzureichen, das dem Tier erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden bereitet“.
Die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen gelten übrigens auch für solche angeblich tierfreundliche Zeitgenossen, die ihre Hunde und Katzen vegetarisch ernähren und bei ihnen mit dieser Ernährungsform schwere Gesundheitsstörungen provozieren.
Quellen: Futtermittelgesetz, § 3 Tierschutzgesetz, § 3 Engelhard, Radka: Feldstudie zur vegetarischen Ernährung von Hunden und Katzen, Dissertationen, Tierärztliche Fakultät, Inst. f. Physiologie, Physiologische Chemie u. Tierernährung, Ludwig-Maximilians-Universität, München im Wintersemester 1998/99