Zukunft der deutschen Legehennenhaltung sichern
Erklärung des DBV-Präsidiums vom 08. November 1999
(DBV) Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes verfolgt mit großer Sorge die aktuelle politische Diskussion über die Legehennenhaltung in Deutschland. Die unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehenden deutschen Legehennenhalter sehen sich mit Entwürfen für eine nationale Hennenhaltungsverordnung konfrontiert, die weit über eine entsprechende EU-Richtlinie vom Juli d. J. hinausgehen. Gerade weil sich die deutschen Landwirte wie auch die Hennenhalter dem Tierschutz verpflichtet fühlen, bestehen sie unmissverständlich auf EU-einheitlichen Regelungen. Ebenso wichtig ist es, bei den anstehenden WTO-Verhandlungen Tierschutzstandards für den internationalen Agrarhandel festzulegen. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes erinnert an eine entsprechende Protokollerklärung der EU-Agrarminister anlässlich der Verabschiedung der EU-Richtlinie.
In der EU-Richtlinie und noch stärker in den Vorüberlegungen zu einer nationalen Hennen-haltungsverordnung (ausgelöst durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 06. Juli d. J.) werden Festlegungen für sogenannte. “gestaltete Käfige” getroffen, deren Praxiserfahrung nicht getestet ist. Deshalb legt der Deutsche Bauernverband größten Wert darauf, dass in Deutschland unverzüglich mehrere Pilotställe gebaut werden, um die erforderlichen Erfahrungswerte für eine praxisgerechte Hennenhaltungsverordnung zu gewinnen. Dieses Vorhaben der Pilotställe wird erfreulicherweise vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt. Mehrere Modellvorhaben sind derzeit in konkreter Vorbereitung. In diesem Zusammenhang ist es geboten, dass die Genehmigungsverfahren für diese Ställe zügig behandelt und positiv beschieden werden.
Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der deutschen Legehennenhalter müssen Festlegungen in einer nationalen Hennenhaltungsverordnung so lange zurückgestellt werden, wie die Ergebnisse der Modellvorhaben nicht vorliegen. Darüber hinaus muss die EU-Richtlinie Eins-zu-Eins umgesetzt und deckungsgleich dazu die Einfuhr aus Drittländern geregelt werden. Durch verbindliche politische Erklärungen muss Vertrauen in die Geflügelwirtschaft und den vorgelagerten Anlagenbau getragen werden damit es nicht zu einem Investitionseinbruch und damit zu einem weiteren Verlust von Marktanteilen kommt.
Der DBV fordert nachdrücklich die Aufnahme der Altanlagen in den Bestandsschutz, wie dies auch ausdrücklich das Bundesverfassungsgerichtsurteil unterstützt. Der Bestandsschutz bezieht sich auf alle bestehenden sowie genehmigten, jedoch noch nicht gebauten Anlagen. Die nationale Verordnung muss daher bei der Wahl der Übergangszeiten für Altanlagen die Vorgaben der EU- Richtlinie unbedingt übernehmen oder eine angemessene finanzielle Entschädigung vorsehen, damit der Vertrauensschutz in den Betrieben weiterhin gewahrt wird.
Selbstverständlich wird der DBV auch weiterhin alle Anstrengungen unterstützen, alternative Haltungsverfahren weiter zu entwickeln und im Markt zu etablieren.
Einen AHO-Hintergrundbericht zu den Problemen der alternativen Legehennenhaltung finden sie hier.