Antibiotika und Resistenzproblematik
Deutsche Tierärzte stellen Maßnahmekatalog vor
Frankfurt (ots) – Anlässlich seines Jahreskongresses in Nürnberg vom 18. bis 21. November stellte der Bundesverband Praktischer Tierärzte e. V. (BPT) am Donnerstag den zur Fortbildung angereisten praktizierenden Tierärzten die von der „Projektgruppe Arzneimittelrecht“(1) erarbeiteten Empfehlungen zur Verminderung von Resistenzentwicklung sowie Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit Antibiotika (2) vor. Grundlage dafür sind die von der Europäischen Tierärzteföderation (FVE) entwickelten Maßnahmen zum „Vernünftigen Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin“. Die Empfehlungen sollen zunächst über Schulungen, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Eingang in die tierärztliche Therapie finden.
Jeder Einsatz von Antibiotika in der Humanmedizin, Veterinärmedizin und als leistungsfördernde Zusatzstoffe im Futter kann zur Entwicklung von Resistenzen führen. Das Risiko steigt besonders bei ungezieltem Einsatz, niedriger Dosierung, längerer und bestandsweiser Anwendung von Antibiotika. Dennoch sind Antibiotika unverzichtbar zur Therapie und Gesunderhaltung von Tieren und Tierbeständen, da derzeit keine ausreichenden Alternativen existieren. Der Einsatz von Antibiotika ist jedoch nur in den Fällen gerechtfertigt, bei denen er tatsächlich erforderlich ist und die Auswahl des Wirkstoffs sorgfältig unter Berücksichtigung des Einzelfalls und der hierbei zu beachtenden Anforderungen erfolgt ist. Antibiotika sind kein Ersatz für optimierte Haltungsbedingungen, gutes Management und Hygienestandards.
In den Bereichen, in denen die Veterinärmedizin Verantwortung oder Mitverantwortung trägt, sind deshalb folgende Maßnahmen erforderlich, um der Resistenzentwicklung entgegenzuwirken:
* Optimierung der Haltungs-, Hygiene- und Managementbedingungen für Tiere
* Intensivierung gesundheitsvorbeugender Maßnahmen in der Tierhaltung unter Einbindung der behandelnden Tierärzte
* Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit Antibiotika
* Verankerung der Beachtung der Leitlinien in arzneimittelrechtlichen Vorschriften
* Intensivierung der Forschung zur Entwicklung neuer Antibiotika und Impfstoffe sowie sonstiger Alternativen zu Antibiotika
* Verzicht auf den Einsatz von antibakteriell wirksamen Futterzusatzstoffen zur Leistungsförderung
* repräsentatives Resistenzmonitoring von bakteriellen Infektionserregern bei gesunden und kranken Tieren unter Einbeziehung epidemiologischer Aspekte
* repräsentatives Monitoring des Antibiotikaverbrauchs bei landwirtschaftlichen Nutztieren.
(1) Der „Projektgruppe Arzneimittelrecht“ gehören Mitglieder der Arbeitsgruppe für Tierarzneimittel (AfAM) der Arbeitsgemeinschaft der Leitendenden Veterinärbeamten (ArgeVET), des Ausschusses für Arzneimittel- und Futtermittelrecht der Bundestierärztekammer (BTK) sowie Sachverständige aus Behörden und Instituten an.
(2) Der im Text aus Gründen der Vereinfachung verwendete Begriff „Antibiotika“ umfasst alle antibakteriell wirksamen Stoffe. (Die detaillierten Empfehlungen und Leitlinien können in der BPT-Geschäftsstelle angefordert werden.)
Rückfragen bitte an: BPT Bundesverband Praktischer Tierärzte e.V. Tel: (069) 66 98 18-0 Fax: (069) 6 66 81 70