Geflügelpest: Bis zum 15. April 2000 keine Freilandhaltung
Niedersachsen erlässt Geflügelschutzverordnung
(aho) Sowohl aus Tierschutz- wie aus ökonomischen Gründen hat Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels heute eine „Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ erlassen. Danach ist bis zum 15. April Stallhaltung von Hühnern, Puten, Enten und Gänsen Pflicht. Außerdem die sofortige Anzeige bei erhöhten Verlusten innerhalb eines Bestandes vorgeschrieben. Bereits bei begründetem Verdacht auf das Virus wird der entsprechende Bestand getötet, um eine Ausbreitung bereits im Keim zu ersticken.
Anlass dieser niedersächsischen Verordnung sei das aktuelle Geschehen in Italien, teilte Bartels mit. Zuerst in Norditalien und jetzt auch auf Sizilien und Sardinien grassiere die klassische Geflügelpest. Rund 14 Millionen Tiere (Hühner, Puten, Enten, Gänse) seien schon Opfer des hochinfektiösen Geschehens in Italien geworden. 11 der 14 Millionen verendeten auf Grund der schweren Erkrankungssymptome. Die klassische Geflügelpest ist veterinärmedizinisch nicht behandelbar, ein Mittel zur vorbeugenden Impfung existiert nicht.
Da bereits in Wildvögeln das Virus nachgewiesen worden sei und der jetzt einsetzende Vogelflug, nach Meinung von Experten, auch ein erhöhtes Risiko für Niedersachsen darstelle, stehe der Schutz von niedersächsischem Geflügel im Mittelpunkt seines Interesses, so Bartels weiter. Schließlich stünden rund 60 Prozent der in Deutschland produzierten Masthähnchen, 50 Prozent der Puten und rund 30 Prozent der Legehennen in niedersächsischen Ställen bzw. Freilandgehegen.
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten v. 03.03.2000