Schweizer Tierschutz: Ferkelkastration unter Halothannarkose
(STS) Die STS-Präsidentin Marianne Staub forderte den Schweizer Bundesrat auf, Artikel 65 der Tierschutzverordnung ersatzlos zu streichen. Die schmerzhaften Eingriffe seien grundsätzlich zu verbieten oder nur unter Schmerzausschaltung zuzulassen.
In den letzten Monaten ist vor allem das Kastrieren ohne Betäubung zu einem öffentlichen Thema geworden. Viele Menschen sind entsetzt, dass z.B. Züchter ihre Ferkel bei vollem Bewusstsein kastrieren. Dass die Tierschutzgesetzgebung das Narkotisieren aller Tiere vor diesem Eingriff fordert, gleichzeitig aber Kälber, Schafe, Ziegen, Schweine und Kaninchen davon ausnimmt, wird von einem grossen Teil der Bevölkerung zu Recht als Widerspruch empfunden.
Dieser Widerspruch wird durch die wissenschaftliche Erkenntnis gestärkt, dass Jungtiere der erwähnten Arten grundsätzlich das gleiche Schmerzempfinden haben wie Jungtiere anderer Arten. Dies belegte die Schmerzforscherin Dr. Julia Henke von der Universität München in ihrem Referat. Es gäbe auch keine Hinweise, dass neugeborene Tiere weniger schmerzempfindlich seien als in einem späteren Lebensabschnitt.
Wenn also das Schmerzempfinden zum Masstab gemacht wird – wie es die Tierschutzgesetzgebung vorsieht – dann erscheint der Artikel 65 nicht nur als willkürlich, sondern als klarer Ver-stoss gegen Sinn und Geist des Tierschutzgesetzes. Dies umso mehr als sich zunehmend praxistaugliche Narkosemöglichkeiten für die erwähnten Tierarten abzeichnen. Prof. Dr. Urs Schatzmann von der Universität Bern kündigte an der Pressekonferenz an, dass er gemeinsam mit COOP Schweiz in einer Machbarkeitsstudie die Praxistauglichkeit der Kurznarkose von Ferkeln mit Halothan prüfen wird, einer gängigen Methode, mit welcher Tierärzte täglich Hunderte von Hunden, Katzen und Pferden narkotisieren.
Professor Peter Rüsch vom Bundesamt für Veterinärwesen wies darauf hin, dass die Bildung gemäss Bericht des Bundesrates vom 8.Sept.99 ein wesentlicher Bestandteil zur Verbesserung im Bereich Tierschutz darstellt. Dies betrifft die Öffentlichkeit allgemein, die Vermarkter und Verwerter, die Produzenten und letztlich insbesondere die Fachpersonen, die allenfalls Kastrationen auch mit Schmerzausschaltung durchführen. Prof. Rüsch berichtete vom Opinionleadertreffen zur Ferkelkastration, das vom Bvet einberufen wurde und über die dort erzielten Konsenspunkte: Hinsichtlich der Schmerzausschaltung bestehen verschiedene Möglichkeiten, die nun auf ihre Praxistauglichkeit überprüft werden müssen. Die Jungebermast erfordere Oeffentlichkeitsarbeit und gutes Marketing.
Dr. ing.agr. Hans-Ulrich Huber, Leiter Fachbereich Tierschutz des Schweizer Tierschutz STS zeigte auf, dass viele Eingriffe, wie z.B. das Schwänzekupieren oder Zähneabklemmen bei Ferkeln, das Einsetzen von Nasenringen bei Schweinen oder das Kupieren von Kämmen, Flügeln und Zehen bei Vögeln eine reine Symptombekämpfungsmassnahme ist, auf die bei artgerechter Haltung problemlos verzichtet werden kann.
Bild: Ferkelkastration; Anästhesie mittels Halothangas
Schweizer Tierschutz STS, Pressemitteilung Basel, 12. April 2000