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Anwendungsverbot für Vitamin A, ASS und Thiamylal?

(aho) Eine Veröffentlichung von Katharina Kluge und Fritz R. Ungemach von der Universität Leipzig lässt Tierärzte und Landwirte aufschrecken. Folgt man den Ausführungen einer Beilage zum Deutschen Tierärzteblatt (Ausgabe Juni 2000, S. 19) dürfen seit dem 01.01.2000 bekannte Arzneistoffe nicht mehr eingesetzt werden, da sie sich noch im Verfahren zur Einordnung in die Anhänge I bis III der MRL- Verordnung befinden. Seit dem 1. Januar 2000 dürfen bei Lebensmittel liefernden Tieren nur noch Arzneimittel angewendet werden, die ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die in den Anhängen I bis III der Verordnung 2377/90 aufgeführt sind.

Beispiele für diese Stoffe sind: Acetylsalicylsäure (ASS), Acetylsalicylsäure DL-Lysin, Altrenogest, Basisches Aluminiumsalicylat, Amprolium, Anisi stellati fructus, Bovines Somatotropin, Calciumaspartat, Carbasalat calcium, Cinchonae cortex, Cinnamomi cassiae cortex, Cinnamomi ceylanici cortex, Condurango cortex, Cyhalothrin, Etilefrinhydrochlorid, Flugestonacetat, Frangulae cortex, Gentianae radix, Matricaria recutita, Methylsalicylat, Natriumsalicylat, Natriumpropionat, Netobimin, Norgestomet, Permethrin, Phenoxymethylpenicillin, Prednisolon, Progesteron, Rhei radix, Salicylsäure, Thiamylal, Thiopentalnatrium, Toldimphos, Vitamin A, Zinkaspartat, Chlormadinonacetat, Phosmet.

Quelle, auch im Internet verfügbar:

Arzneiliche Versorgung Lebensmittel liefernder Tiere: Alle nach EU-Recht erlaubten Wirkstoffe und ihr Zulassungsstatus in Deutschland, Beilage zum Deutschen Tierärzteblatt Juni 2000 S. 19

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