9.06.2000
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Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 regelt Tierhaltung im Ökolandbau.
(aho) Am 19. Juli 1999 hat der Agrarrat einen umfangreichen Verordnungstext zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau erlassen. Den vollständigen Verordnungstext finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW. Durch die neue Verordnung (EG) Nr. 1804/1999 werden vor allem ein neuer Anhang I B „Tiere und tierische Erzeugnisse …..“ vorgelegt..