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DBV: Deutschland soll Schutzstandards bei BSE senken

(DBV) Nach jahrelangen Diskussionen hat die EU-Kommission mit Hilfe der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten eine getrennte Entsorgung so genannter Risikomaterialien durchgesetzt. Was nach vorsorgendem Verbraucherschutz klingt, könnte sich nach Überzeugung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) jedoch ins Gegenteil verkehren.

Im vergangenen Agrar-ministerrat hat sich die Bundesregierung offenbar auf Druck von Bundes-gesundheitsministerin Andrea Fischer der Stimme enthalten. Die Stimmenthaltung ist völlig unverständlich, da die Bundesgesundheitsministerin und Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke immer wieder die Sicherheit des jahrzehntelang üblichen deutschen Verwertungs-ver-fahrens von Schlachtnebenprodukten hervorgehoben haben.

Durch die Kommis-sionsentscheidung kann jetzt auch Deutschland verpflichtet werden, so genanntes Risikomaterial in den Schlachthöfen gesondert zu erfassen. Es ist sogar möglich, dieses Material nur noch mit Wärme vorzubehandeln, dann zu verbrennen oder zu vergraben. Dies ist nach Auffassung des DBV ein Skandal. Denn bisher wurden diese Schlachtnebenprodukte in Deutschland in einem sehr aufwendigen, aber äußerst sicheren Hochdruck-Sterilisationsverfahren zu Tierfutter verarbeitet. Da andere EU-Länder die Investitionen in dieses sichere Verfahren scheuen, bestanden sie immer wieder auf einer Lockerung dieser Regelung.

Der DBV appelliert jetzt an Bundesregierung und EU-Kommission, diese Entscheidung noch einmal grundsätzlich zu überprüfen. Entsprechend den Normen des internationalen Tierseuchenamtes muss Deutschland als BSE-frei gelten. Bisher hat es keinen einzigen BSE-Fall in Deutschland von hier geborenen Tieren gegeben. Die Entscheidung der EU-Kommission belastet die gesamte Wirtschaft, führt zu hohen Kosten und schwächt EU-weit die Sicherheitsstandards. Sie wird entschieden abgelehnt. Der Deutsche Bauernverband ist mit den übrigen Verbänden der Vieh- und Fleischwirtschaft entschlossen, neben der politischen Auseinandersetzung auch den Rechtsweg gegen die getroffene Entscheidung der EU-Kommission zu beschreiten.

DBV – Presseinformation vom 06.07.2000

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