Tierschutzbund: Strafanzeigen gegen Käfigbatteriebetreiber
Am 6. Juli jährt sich der Tag der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur deutschen Hennenhaltungsverordnung. Das höchste Gericht hatte die Käfigbatteriehaltung wegen der Unvereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz und aufgrund formeller Fehler für ungültig erklärt.
Seit dem 6. Juli 1999 darf kein Huhn mehr auf einer Fläche gehalten werden, die nicht einmal die Größe einer DIN-A4-Seite hat. Trotzdem vegetieren noch über 40 Millionen Hühnervögel in den Käfigbatterien vor sich hin. „Bis heute hat der Bundeslandwirtschaftsminister keine neue Verordnung vorgelegt, die dem Urteil und dem Tierschutzgesetz entspricht. Herr Funke, hier ist Handlungsbedarf, die Tiere leiden weiter“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zum „einjährigen“ Geburtstag des BVG-Urteils. Das Bundesverfassungs- gericht hatte am 6. Juli 1999 festgestellt, dass die Legehennen- haltungsverordnung vom 10.12.1987 nicht mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes im Einklang steht und verfassungswidrig ist, weil das Rechtssetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der Normenkontrollklage des Landes Nordrhein- Westfalen, vertreten durch Umweltministerin Bärbel Höhn, wurde damit in vollem Umfang stattgegeben.
Der Pflicht, eine neue Verordnung zu erlassen, die mit geltendem Recht vereinbar ist, ist Bundesminister Karl-Heinz Funke aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes nicht nachgekommen. Der bisher vorliegende Verordnungs-Entwurf sieht u.a. vor, dass Hühner in den Käfigbatterien ab 2003 eine zusätzliche Fläche von der Größe einer Postkarte (150 cm2) erhalten, die Käfighaltung soll generell erlaubt bleiben.
„Minister Funke plant eine Verordnung, die sich allein an den Interessen der wenigen Agrarindustriellen orientiert. Der quälerische Käfig wird nicht abgeschafft, sondern soll erneut gesetzlich sanktioniert werden. Das lassen Millionen tierliebender Mitbürger den „Weicheiern im linken Flügel“ nicht durchgehen“, erklärt Apel.
Der Deutsche Tierschutzbund geht jetzt auch gegen diejenigen vor, die nach wie vor Legehennen in den herkömmlichen Käfigen halten als hätte es das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nie gegeben. Auf Basis des Bundesverfassungsgerichtsurteils wurden gegen 11 Betreiber von Käfigbatterien Strafanzeigen gestellt, weitere werden folgen. Die Staatsanwaltschaften ermitteln. Spätestens mit dem BVG-Urteil ist unverrückbar bestätigt worden, dass die Legehennenhaltung in Käfigen Tierquälerei ist. Auch eine bereits früher erteilte Genehmigung ist eben kein Freibrief dafür, Legehennen weiterhin in den Käfigen zu halten und ihnen fortdauernd erhebliche Leiden, Schmerzen und Schäden zuzufügen.Diese Genehmigungen, die auf der inzwischen für nichtig erklärten Hennenhaltungsverordnung beruhen, sind somit rechtswidrig.
Deutscher Tierschutzbund, 05.07.2000