Verbraucherschutz hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen
Bonn, 3. Juli (bme) – Der Schutz der Verbraucher hat für die Bundesregierung in jedem Fall Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Das bekräftigte der für die Ernährungs- und Verbraucherpolitik im Bundesernährungsministerium verantwortliche Abteilungsleiter, Dr. Paul Breloh, auf einer Tagung der Chefredakteure landwirtschaftlicher Wochenblätter in Berlin. Die Verbraucherinteressen zu stärken sei ausdrückliches Ziel der Bundesregierung.
Die vom Bundesernährungsministerium bereits 1999 vorgelegte Konzeption für eine „Verbraucherorientierte Agrar- und Ernährungspolitik“ verdeutliche, worauf es dabei ankomme: Eine verbraucherorientierte landwirtschaftliche Erzeugung müsse nachhaltig, das heißt umwelt- und ressourcenschonend sein. Die Lebensmittel müssten gesundheitlich unbedenklich und von hoher Qualität sein. Und die Lebensmittel sollten so wenig unerwünschte Stoffe wie möglich enthalten.
Breloh wies darauf hin, dass sich in Lebensmitteln nur noch geringste Rückstandsmengen fänden. Dies habe ein bundesweites Monitoring bestätigt. Auch bei Dioxin seien geringere Rückstände festgestellt worden als bisher angenommen. Dies sei auch auf die intensiven Bemühungen der Bundesregierung zurückzuführen, die Dioxinemission bereits an der Quelle ihres Entstehens zu verhindern.
Die Bundesregierung bejahe das Ziel des Weißbuches der Europäischen Kommission, einen höchstmöglichen Standard der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union zu gewährleisten. Dazu seien ein Netzwerk von Rechtsvorschriften zum vorsorgenden Verbraucherschutz, strenge Kontrollen, Transparenz und Offenheit erforderlich. Die Errichtung einer unabhängigen europäischen Lebensmittelbehörde begrüße die Bundesregierung deshalb ausdrücklich.
Verbraucherinteressen müssten insbesondere bei Fragen der Futtermittelsicherheit, der Antibiotikaresistenz, des Tierschutzes, der Bio- und Gentechnik oder der Herkunfts- und Qualitätssicherung noch stärker zum tragen kommen, forderte Breloh.
BMELF-Informationen Nr. 27 vom 3. Juli 2000