Neue Geflügelhygieneverordnung in Österreich geplant
(AgroOnline) Vorraussichtlich am 1. August 2000 wird in Österreich eine neue Geflügelhygieneverordnung in Kraft treten, schreibt AIZ, Wien. Die kürzlich von den zuständigen Bundesministern unterzeichnete Verordnung ermögliche auf Basis des im Vorjahr beschlossenen Tierge- sundheitsgesetzes die Keulung von Salmonellen infizierten Elterntier- herden, um eine Verbreitung der Salmonellen über Bruteier und Küken künftig zu verhindern, erklärt die Österreichische Qualitätsgeflügel- vereinigung. „Für derartige Keulungen, die nach umfassenden Veterinär- kontrollen behördlich angeordnet werden können, erhält der Tierhalter eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Tierwertes“, so die Vereinigung weiter. Die neue Verordnung stelle eine wesentliche Voraussetzung zur Realisierung des gesamten bei der EU eingereichten Salmonellenbekämpfungsprogrammes dar. Auch sei damit die Voraussetzung für eine bis zu 50-prozentige Kofinanzierung aus EU-Mitteln geschaffen worden. Die EU-Kommission prüfe derzeit eine Anerkennung des einge- reichten Salmonellenbekämpfungsprogrammes für das Jahr 2001 und eine mögliche Zuerkennung der Kofinanzierung. (ED)
AgroOnline vom 21. Juli 2000