Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften in Kraft
Bonn, 7. August (bme) – Neue futtermittelrechtliche Regelungen werden ab sofort noch besser dazu beitragen, die Futtermittelqualität zu verbessern und den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes ist am 26. Juli 2000 in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, S. 1040). Das Gesetz verschärft die Strafvorschriften und verschafft den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder zusätzliche Eingriffsbefugnisse. Das Änderungsgesetz enthält außerdem Ermächtigungen, die es der Bundesregierung erlauben, schnellstmöglich Verordnungen zur Futtermittelsicherheit zu erlassen, wenn dies zur unverzüglichen Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft erforderlich ist. Aus Gründen der Qualitätssicherung wird zudem festgelegt, dass bestimmte Zusatzstoffe nur noch mit Bindung an einen für das In-Verkehr-Bringen Verantwortlichen zugelassen werden dürfen. Daneben wird das neue gemeinschaftliche Zulassungsverfahren der EU für Futtermittelzusatzstoffe durch unmittelbar geltende EG-Verordnung in das deutsche Futtermittelrecht übernommen.
Die Zweite Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen, die mit Ausnahme einzelner Regelungen am 28. Juli 2000 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt I S. 1131), dient, in Ergänzung des Änderungsgesetzes, der vollständigen Umsetzung von zwei Richtlinien und zwei Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft. Die Verordnung regelt insbesondere das nationale Antragsverfahren, das der Zulassung eines Zusatzstoffes durch EG-Verordnung vorgeschaltet ist. Dies schließt die Gebührenerhebung für die Bearbeitung von Anträgen auf firmengebundene Zulassung von Zusatzstoffen sowie die Festlegung besonderer Pflichten für den Inhaber einer derartigen Zulassung ein. Gegenstand der Verordnung sind außerdem Analysemethoden für bestimmte Stoffe und zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Zusatzstoffe. Außerdem wird in der Verordnung ein bereits bestehendes Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe als Futtermittel konkretisiert.
BMELF-Informationen, Nr. 32 vom 7. August 2000