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Pressemeldung der EU über das geographische BSE-Risiko

Wissenschaftler veröffentlichen endgültige Schlussfolgerungen

Brüssel, den 1. August 2000

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (WLA) der EU hat heute seine endgültige Stellungnahme zum geographischen BSE-Risiko sowie ausführliche Bewertungsberichte für 23 Länder veröffentlicht. Die Analyse beruht auf einem vom Wissenschaftlichen Lenkungsausschuss entwickelten qualitativen Modell, das auf Informationen angewendet wurde, die die betreffenden Länder freiwillig vorgelegt haben. In allen Ländern, in denen bereits BSE-Fälle aufgetreten sind (Vereinigtes Königreich, Irland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Portugal, Schweiz und Dänemark), ist seit 1994 oder 1996 eine Stagnation oder ein Rückgang des geographischen BSE-Risikos zu verzeichnen. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss kam zu dem Schluss, dass das Vorliegen von BSE in Italien, Spanien und Deutschland unterhalb der Nachweisgrenzen der Überwachungssysteme dieser Länder wahrscheinlich, in Österreich, Finnland und Schweden hingegen unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen ist. Mit Ausnahme der Schweiz wurden in keinem der neun bisher geprüften Drittländer BSE-Fälle nachgewiesen. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss folgerte daraus, es sei höchst unwahrscheinlich, dass BSE in Australien, Chile, Norwegen, Neuseeland, Argentinien und Paraguay auftrete. Dass BSE in den USA und in Kanada vorliegt, ist nach Ansicht des Ausschusses unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen. Es muss betont werden, dass das geographische BSE-Risiko kein Indikator des für den Menschen über die Nahrungsaufnahme bestehenden Risikos darstellt, sondern einen qualitativen Indikator für das Risiko, dass sich lebende Rinder mit dem BSE-Erreger infizieren. Das Risiko für den Menschen hängt auch vom Risikomanagement ab. Der Ausschluss von spezifiziertem Risikomaterial (SRM) wie Gehirn, Rückenmark und anderen Geweben mit möglicherweise hoher BSE-Infektiosität aus der Nahrungskette senkt das Risiko für den Menschen erheblich.

Diese Maßnahme gilt in der EU ab dem 1. Oktober 2000. Nach Aussage der Wissenschaftler wird das geographische Risiko in der gesamten EU auch weiter sinken, sofern die Maßnahme ordnungsgemäß umgesetzt wird. Damit setzt sich die Entwicklung fort, die 1994 mit dem Verbot der Verfütterung von Säugetierproteinen an Wiederkäuer und mit der Verordnung von 1996 begann, die die Druck- und Hitzebehandlung von gefährlichen Stoffen vorschrieb. Die genannten Maßnahmen trugen auch in Ländern, in denen keine BSE-Fälle auftraten, zu dieser Entwicklung bei. Etwa 50 externe unabhängige Sachverständige wurden mit dieser Analyse beauftragt. Sie erstellten 23 Länderberichte zur Einschätzung des geographischen BSE-Risikos.

Sachverständige der einzelnen Lander gaben Unterstützung durch Erklärungen, Erläuterungen und Ergänzungen der von den Ländern zur Verfügung gestellten Informationen. Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss weiß die aufgeschlossene Mitwirkung der meisten Lander sehr zu schätzen, ebenso wie die ungeheuren Bemuhungen seitens der unabhängigen Sachverständigen. Als Dank an die vielen, die zu dieser Arbeit beigetragen haben, hat der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss ihre Namen im Anhang zur Stellungnahme aufgeführt.

Konzept der Risikobewertung

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss hat für diese Risikobewertung ein neues Konzept entwickelt, das er in seiner Stellungnahme ausführlich beschreibt. Es beruht auf einem vereinfachten, rein qualitativen Modell, das die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich berücksichtigt. Nach diesem Konzept wird zunächst die Frage gestellt, ob es möglich, wahrscheinlich oder sicher ist, dass der BSE-Erreger in ein Land eingeschleppt wurde, und, wenn ja, wann dies geschah und in welchem Umfang.

Zweitens wird gefragt, ob der BSE-Erreger, falls er eingeschleppt wurde, in die Futtermittelkette gelangt ist oder ob er eliminiert wurde. Ausgehend von den Antworten auf die ersten beiden Fragen lautet die dritte: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass heute eines oder mehrere Rinder infiziert werden können? Für die Mitgliedstaaten lautet die Antwort auf die erste Frage, dass es in allen Fällen wahrscheinlich oder sicher ist, dass BSE-infizierte Tiere oder BSE-kontaminierte Futtermittel eingeführt wurden, und zwar hauptsächlich Ende der 80er Jahre, als das BSE-Risiko noch nicht in vollem Umfange bekannt war und nicht realistisch eingeschätzt wurde. Die meisten Drittländer waren dieser „äußeren Gefahr“ nicht ausgesetzt, da sie keine oder nur geringere Mengen von möglicherweise infizierten Tieren oder kontaminierten Futtermitteln eingeführt haben. Auf die zweite Frage lässt sich allgemein antworten, dass der BSE-Erreger in den meisten Ländern Ende der 80er Jahre über die Futtermittelkette verbreitet wurde. Während dies in den Mitgliedstaaten nun nicht mehr der Fall ist, könnte es jedoch in vielen Drittländern immer noch vorkommen. Diese beiden Entwicklungen zusammen erklären die Schluss- folgerungen des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses. Die Stellungnahme erörtert auch, ob das WLA-Konzept mit dem BSE-Kapitel des Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) vereinbar ist. Der WLA betrachtet seine Methode als eine von mehreren Möglichkeiten zur Durchführung der Risikobewertung, die vom Internationalen Tierseuchenamt gefordert wird. Die WLA-Methode stellt sicher, dass der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die BSE-Seuche in vollem Umfang berücksichtigt wird. Dazu gehören insbesondere die Erkenntnisse über den Hauptübertragungsweg und den langen Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch der Seuche. Letzterer ist von besonderer Bedeutung, da der Erreger bei der Entdeckung des ersten Falls bereits seit fünf Jahren im Land ist. Die Stellungnahme geht auch auf Risikomanagementverfahren ein wie geeignete Tierkörper- verarbeitung, Verfütterungsverbote und Verwendungsverbote für spezifiziertes Risikomaterial oder andere Maßnahmen, die das Risiko des Einschleppens oder Verbreitens des BSE-Erregers wirksam verringern. Durch die Verwendung einheitlicher Parameter werden die Risikobewertungen für verschiedene Länder vergleichbar.

Transparenz des Verfahrens

Ein weiterer Vorteil liegt in der Transparenz des Verfahrens, das den Vertretern der einzelnen Länder die Möglichkeit bietet, Missverständnisse aufzuklären und Erläuterungen zu geben. Die Offenheit dieses Verfahrens zeigt sich daran, dass die Bewertung bei mehreren Ländern geändert wurde, nachdem sie ergänzende Daten vorgelegt haben. Bei der öffentlichen Anhörung zur vorläufigen Stellungnahme und den entsprechenden Länder- berichten legten die betreffenden Länder neue oder korrigierte Daten vor. Jede Art von Risikobewertung hängt offenkundig von der Qualität der verfügbaren Informationen ab. Der WLA hat festgestellt, dass die Qualität der vorgelegten Daten sehr unterschiedlich war, und weiß die Prüfberichte des Lebensmittel- und Veterinäramts zu schätzen, die, sofern verfügbar, eine wertvolle Quelle für die Bestätigung der Daten waren. Allerdings hatten die meisten Datensätze noch Lücken, und zum Zwecke dieser Risikobewertung wurden vertretbare Worst-case-Annahmen verwendet. Um größtmögliche Objektivität zu erzielen, wurde jedes Land von mindestens drei Sachverständigen bewertet, und alle Berichte wurden abschließend von einem kleinen Team einer eingehenden Prüfung unterzogen. Dies geschah hauptsächlich, um die unvermeidlichen Bewertungsabweichungen zu glätten, bevor die Berichte dem WLA zur endgültigen Genehmigung vorgelegt wurden.

Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme und die jeweiligen Länderberichte sind im Internet abrufbar.

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