Bei BSE-Vorsorge öffentliche Hand einbeziehen
(AgroOnline) Die Kosten der Beseitigung von BSE-Risikomaterialien bei Rindern können nicht den Wirtschaftsbeteiligten auferlegt werden, sondern sind von der öffentlichen Hand zu tragen. Diese Auffassung vertreten der Verband des Deutschen Groß- und Außenhandels mit Vieh und Fleisch e.V. (GAVF) und der Bundesverband der Versand- schlachtereien e.V. (BdV), beide in Bonn ansässig. Hintergrund ist die Verpflichtung, dass ab dem 1. Oktober 2000 alle Schlacht- unternehmen verpflichtet sind, bestimmte Gewebeteile von Rindern im Schlachtprozess zu entfernen und einer unschädlichen Beseitigung zuzuführen. In Deutschland diene diese Maßnahme nicht der Abwehr einer konkreten Gefahr, sondern ist nach Ansicht der Verbände als Sonderopfer für die Allgemeinheit einzustufen. Die in den Schlachtbetrieben und durch die Vernichtung entstehenden Kosten an den Endverbraucher weiter zu geben über höhere Fleischpreise sei angesichts der Marktverhältnisse nicht durchsetzbar. Folglich wäre mit geringeren Erzeugererlösen auf Seiten der Landwirtschaft zu rechnen, wenn Bund und Länder ihrer Verpflichtung zur Entschädigung der Betroffenen nicht nachkommen sollten. Die Rindererzeugung in Deutschland würde in zweifacher Hinsicht belastet: Auf der Kostenseite durch erhöhte Gebühren und auf der Erlösseite durch niedrigere Erzeugerpreise. (ED)
AgroOnline vom 25. August 2000