EU-Regeln für Rindfleischetikettierung gelten ab 1. 9. 2000
(aho) Ab 1. September gelten EU-weite Regeln zur Etikettierung von Rindfleisch. Anhand der Etikettierung erkennt der Verbraucher, in welchem Land das jeweilige Tier geschlachtet und zerlegt wurde; zusätzlich ermöglicht es eine Referenznummer, das Fleisch bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückzuverfolgen.
Die Regeln gelten für Fleisch von Tieren, die ab dem 1. September geschlachtet werden. Für dieses Fleisch muss auf dem Etikett oder (bei nicht abgepackter Ware) an der Ladentheke bekanntgemacht werden:
1.Eine Referenznummer, anhand derer sich das Fleisch bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückverfolgen lässt.
2.Das Land, in dem das Tier geschlachtet wurde, und die Zulassungsnummer des Schlachthofes.
3.Das Land, in dem das Tier zerlegt wurde, und die Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes.
4.Bei Hackfleisch sind anstelle der Zulassungsnummern die Mitgliedstaaten anzugeben, in denen das Tier geschlachtet und das Hackfleisch hergestellt wurde.
EU-weit müssen entsprechende Angaben zu Geburts- und Mastort erst ab 1. Januar 2002 gemacht werden. Die Bundesregierung möchte den Verbrauchern diese Informationen zum frühest möglichen Zeitpunkt zur Verfügung stellen und hat das entsprechende Gesetz frühzeitig auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz als Grundlage für eine entsprechende Rechtsverordnung bereits beschlossen. Da eine Mehrheit der Bundesländer diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und ihn zur Einigung an den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, kann diese weitergehende Regelung nicht zum 1. September in Kraft treten. Die Bundesregierung wird alles daransetzen, dass die erforderlichen Rechtsvorschriften so rasch wie möglich erlassen werden. Die EU-weite Rindfleischetikettierung ab 1.September wird vom Verlauf dieser Verfahren jedoch nicht beeinträchtigt. Die deutsche Fleisch- wirtschaft, das Fleischerhandwerk und der Lebensmitteleinzelhandel können im übrigen bereits jetzt auf freiwilliger Basis bei staatlicher Überwachung zusätzliche Angaben zu deutschem Rindfleisch machen.
Völlig unabhängig von der jetzt in Kraft tretenden Regelung ist die Verpflichtung zur Kennzeichnung britischen Rindfleischs. Seit der Aufhebung des Importstops für britisches Rindfleisch, d. h. seit dem 1. April, müssen britisches Rindfleisch und auch die daraus herge- stellten Verarbeitungsprodukte mit dem sechseckigen Stempel oder Etikett „XEL“ oder „Britisches XEL-Rindfleisch“ gekennzeichnet werden.
bml – vom 29. August 2000