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Aktueller Kommentar: Ärger vorprogrammiert

Von Michael Starp, Deutscher Bauernverband, Berlin

In Berlin wird derzeit ein Gesetz vorbereitet, das weitreichende Folgen auf die Veredlung in Deutschland haben wird. Ärger ist vorprogrammiert. Denn das von Umweltminister Jürgen Trittin geplante Gesetz zur Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der 4.Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) birgt Sprengstoff, da es nicht sachgerecht ist und Willkür Tür und Tor öffnet.

Die Tierplatzzahlen bei Schweinen und Geflügel, ab denen eine immissionsschutzrechtliche Baugenehmigung notwendig ist, sollen generell um 25 Prozent gesenkt werden. Dies kann aus fachlicher Sicht niemand nachvollziehen. Nicht einmal vier Jahre ist es her, als die Schwellenwerte auf Grund der erzielten Fortschritte in der Haltungs- und Fütterungstechnik sowie im Management angehoben wurden. Wenn nun trotz weiterer Verbesserungen durch den technischen Fortschritt eine Senkung der Bundesimmissionsschutz-Grenzen vorgenommen werden sollen, widerspricht dies nicht nur fachlichen Erkenntnissen, sondern schadet der Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.

Ab diesen gesenkten Schwellenwerten soll darüber hinaus zukünftig eine Vorprüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgen, ob durch den Stall erhebliche Nachteile auf die Umwelt zu erwarten sind. Kann die Behörde dies nicht ausschließen, wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angeordnet. Auch bisher galt das Vorsorge- und Verursacherprinzip, allerdings nicht in dem vorgeschlagenem Ausmaß. Im Zweifel wird immer eine UVP verlangt, insbesondere dann, wenn Widerstände aus der Bevölkerung zu befürchten sind. Die Kosten, die dem Landwirt mit der Prüfung entstehen, überschreiten nicht selten 50.000 DM und sind unverhältnismäßig. Auch die langwierigen Behördengänge werden dazu führen, dass viele Landwirte vom Stallneubau und damit vom notwendigen Wachstumsschritt abgehalten werden.

Sollte der Gesetzentwurf unverändert vom Bundesrat verabschiedet werden, erhalten die örtlichen Genehmigungsbehörden mehr Ermessens- spielraum bei der Beurteilung der Umweltauswirkungen einer Anlage. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung mit weitreichenden Folgen führen. In Regionen mit intensiver tierischer Veredlung gibt es eine Fülle von Fachwissen bei Beratern, Ingenieurbüros und Behörden, so dass Anträge für Stallneubauten sachlich richtig beurteilt werden.

Anders kann es in Regionen aussehen, in denen die Behörden nur wenig Erfahrung mit der von Ställen haben. Diese Unsicherheit verführt die Behörden dazu, den emotionalen Widerständen der Öffentlichkeit stärker nachzugeben. Sogar Landwirte, die aus Umweltsicht einen besonders günstigen Standort haben, werden beim Neubau eines Stalls behindert. Die sich seit Jahren abzeichnende Entwicklung rückläufiger Bestände in Regionen, in denen der Viehbesatz ohnehin schon gering ist, würde sich zuspitzen. Die Gesamtkonsequenz ist absehbar: Schwächung der Wettbewerbskraft, die in sinkenden Selbstversorgungsgraden bei Schweinefleisch und Geflügelprodukten zum Ausdruck kommt.

Dies darf auch die vor- und nachgelagerte Wirtschaft nicht tatenlos hinnehmen. Der Gesetzesvorschlag von Trittin verfehlt zusammengefasst nicht nur seine eigenen ökologischen Ziele, sondern gibt für die zukunftsträchtigen Schweine- und Geflügelmärkte die falschen Signale.

Kommentar KRAFTFUTTER / FEED MAGAZINE: Monat September

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