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CDU: Für eine ethisch verantwortbare Nutzung der Gentechnik

Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes der CDU/CSU- Bundestagsfraktion auf der Klausurtagung vom 7. September 2000 in Hildesheim („Hildesheimer Erklärung“)

Der Geschäftsführende Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich für eine ethisch verantwortbare Nutzung der Gentechnologie aus. Bio- und Gentechnologie sind Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts, die das Leben der kommenden Generationen entscheidend prägen werden.

Das Potential der Gentechnologie in den Bereichen Medizin, Landwirtschaft, Lebensmittelherstellung und Umwelttechnik ist derzeit noch kaum abzuschätzen. Unzweifelhaft jedoch bietet die Gentechnologie Chancen zur Heilung bisher unheilbarer Krankheiten und damit zur Linderung von Schmerz und Leid sowie zur besseren Bekämpfung von Hunger und Armut durch die Züchtung von Pflanzen, die besser an extreme Wachstumsbedingungen angepasst sind. Bereits heute gibt es eine Vielzahl erfolgreicher Anwendungen.

Deutschland nimmt nicht zuletzt dank der Initiativen der früheren CDU/CSU-FDP-Regierung beispielsweise zum Bio-Regio-Wettbewerb sowie zur Harmonisierung und Entbürokratisierung des Gentechnikrechts eine Spitzenposition in der Bio- und Gentechnologie ein. Dies gilt auch für die Zahl der Unternehmensgründungen und das ökonomische Zukunftspotential, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsmarktes.

Die Rot-Grüne-Bundesregierung darf diese Chance nicht aufgrund technikfeindlicher Ressentiments verspielen. Das von der Regierung angestrebte Moratorium für die Aussetzung gentechnisch veränderter Pflanzen wie auch das von der zuständigen Ministerin Fischer aufgelegte „Forschungs- und Beobachtungsprogramm“ zur Einführung der Gentechnologie in der deutschen Landwirtschaft dürfen nicht als Hemmnisse für eine ethisch verantwortbare Nutzung missbraucht werden.

Forschung und Technik müssen unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Gebot des Schutzes der unteilbaren und unveräußerlichen Menschenwürde stehen. Der Mensch darf nicht zum Objekt von Forschungs- und Wirtschaftsinteressen werden. Dies sehen wir als eine besondere Verantwortung christdemokratischer und christlichsozialer Parteien.

Die Unverfügbarkeit des eigenen Genoms und der Schutz seiner Daten ist unveräußerliches Recht jedes einzelnen Menschen. Das menschliche Genom als solches darf nicht patentiert werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen erfordert die Befähigung zur gesundheitlichen Selbstver- antwortung durch das Schul- und Bildungssystem sowie durch genetische Beratung im Gesundheitswesen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist für den Einsatz zellbiologischer Methoden zur Heilung von schweren Krankheiten. Eingriffe in die menschliche Keimbahn und das Klonen von Menschen lehnen wir jedoch ab.

Es gibt keine einfachen Antworten auf die komplexen wissenschaftlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und ethischen Fragen der Bio- und vor allem der Gentechnologie. Es muss aber Aufgabe der Politik sein, die Grenzen der verantwortbaren Forschung und Nutzung zu definieren. Hierzu müssen wir insbesondere die richtigen Fragen stellen. Und wir müssen die Ängste der Menschen ernst nehmen und mit Information zu mehr Aufklärung beitragen.

Diese Aufgabe kann die Politik nicht allein bewältigen. Sie benötigt den offenen Dialog, um Nutzen und Risiken neuer Technologien abschätzen zu können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt einen fundierten gesellschaftspolitischen und wissenschaftlichen Dialog an, der auf blinden Fortschrittsoptimismus ebenso verzichtet wie auf irrationale Technikfeindlichkeit.

Der Geschäftsführende Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat folgendes beschlossen:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für den Themenbereich Bio- und Gentechnologie Frau Katherina Reiche MdB zur Beauftragten für die Humangenetik („rote Gentechnologie“) ernannt. Für die Gentechnik in Landwirtschaft und Umwelt („grüne Gentechnologie“) ist Helmut Heiderich MdB, Mitglied der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zuständig.

Die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Frau Maria Böhmer MdB bildet eine fraktionsinterne Arbeitsgemeinschaft, die sich systematischmit den Chancen und Grenzen der Bio- und Gentechnologie beschäftigen und alle Aspekte integrieren wird. In den zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktion sind Berichterstatter für diese Thematik benannt.

Wir fordern die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die die Risiken der Humangenetik minimieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die von ihr in der unionsgeführten Regierung maßgeblich mitgestalteten Rechtsgrundlagen (z.B. dem Embryonenschutzgesetz von 1991) kontinuierlich vor dem Hintergrund der Forschungslage überprüfen und fortentwickeln.

Die Sicherung der Menschenwürde kann nicht allein mit den Mitteln der nationalen Gesetzgebung erfolgen. Wir setzen uns daher für möglichst einheitliche Grundsätze, insbesondere in den Ländern der Europäischen Union, ein. Die Bundesregierung fordern wir auf, in der Europäischen Union und im Europarat unterschiedlichen rechtlichen Standards in den Ländern der EU entgegenzuwirken.

Die Rahmenbedingungen für die biotechnologische Forschung in Deutschland muss durch gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessert werden, insbesondere durch die Flexibilisierung der Ausbildungsstrukturen und -inhalte sowie durch Leistungsanreize für die Wissenschaft. Naturwissenschaften müssen bereits in der Schule wieder größeres Gewicht erhalten. Der Übergang von der Forschung in die Wirtschaft durch Gründung von Unternehmen sollte gezielt gefördert werden, beispielsweise durch Modelle, bei denen Jungunternehmern die technischen Fragen der Geschäftsführung wie Buchhaltung abgenommen werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird offensiv den Dialog mit den relevanten gesellschaftlichen Gruppen suchen: u.a. mit den Kirchen, Ärzten, Wissenschaftlern, der Industrie und Interessenverbänden. Hierzu zählen auch Besuche bei Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

CDU-Bundesgeschäftsstelle, 08.09.2000

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