Neue Auflagen für Produktion von Tiermehl
(aho) Auf landwirtschaftlichen Betrieben gefallene Tiere sollen zukünftig nicht mehr zu Tiermehl verarbeitet werden dürfen. Dies berichtet „AgroOnline“ und beruft sich auf einen Vorschlag der EU-Kommission, mit dessen Verabschiedung Anfang Oktober gerechnet wird. Bisher sind nur BSE-Risikomaterialien, wie das Gehirn oder Rückenmark von Wiederkäuern, von der Futtermittelkette ausgeschlossen. Die Kommission möchte alle Nutztiere hinzunehmen, die nicht zur Schlachtung freigegeben wurden, sondern auf den Höfen oder beim Transport verendeten. Dies sind etwa 15 Prozent der Rohstoffe für Tiermehle. Auf die Landwirtschaft kämen dann höhere Entsorgungskosten zu. Der Rat und das Europäische Parlament müssten einem Verfütterungsverbot von gefallenen Tieren noch zustimmen.