Arzneimittelzulassung: Besonderheiten stärker berücksichtigen
(BfT) Die an Tierarzneimittel gestellten Sicherheitsanforderungen entsprechen in allen wesentlichen Punkten den für humanmedizinische Produkte geltenden Anforderungen und gehen zum Teil noch darüber hinaus. Denn der „Patient Tier“ wird oft zum Lebensmittel, an dessen Qualität und Gesundheit der Verbraucher höchste Ansprüche stellt.
Andererseits müssen die Kosten einer Therapie – vor allem im Nutztierbereich – auch in einem vertretbaren Verhältnis zu dem häufig begrenzten Wert des behandelten Tieres stehen.
Gestiegene Anforderungen an die Zulassung neuer und wachsende Restriktionen beim Einsatz bereits zugelassener Tierarzneimittel haben in den vergangenen Jahren bereits zu einer deutlichen Verkleinerung des verfügbaren Arzneimittelspektrums geführt. Die europäische Dachorganisation der Tiergesundheitsindustrie FEDESA hat deshalb unter dem Titel „Veterinary Regulation 2000“ einen Forderungskatalog formuliert, der die wesentlichen Kritikpunkte an der derzeitigen Rechtslage zusammenfasst und Wege zur Verbesserung des Systems aufzeigt. Die Vorschläge werden auch mit Vertretern nationaler und europäischer Behörden diskutiert und sollen in die anstehende Überarbeitung des Europäischen Arzneimittelrechts durch die Kommission, den sogenannten „Review 2001“, eingebracht werden.
Eine zentrale Forderung der FEDESA ist es, die bessere Kalkulierbarkeit eines ausschließlich auf den Kriterien Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit basierenden Zulassungsverfahrens sicherzustellen. Veterinärmedizinische Besonderheiten sollen bei der Zulassung von Veterinärprodukten stärker berücksichtigt werden. Die FEDESA fordert darüber hinaus eine Öffnung des zentralen Verfahrens für alle veterinärmedizinischen Produkte. Um spezielle Zulassungen für sogenannte „Minor Species“, d.h. Tierarten mit geringeren Tierzahlen und untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung wie Schaf und Ziege, aber auch Kaninchen, Fische oder Reptilien, zu fördern, hält die FEDESA eine Reduzierung der Anforderungen in diesen Verfahren für unverzichtbar. Untersuchungen belegen z.B., dass für andere Nutztierarten festgelegte MRL-Werte auf diese Spezies übertragen werden können, ohne dass die Sicherheit des Verbrauchers eingeschränkt wird.