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DBV kritisiert Vorschläge der EU zur Tiermehlherstellung

(aho) Auf seiner jüngsten Sitzung hat das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die Maßnahmen der EU zur BSE-Bekämpfung eingehend diskutiert. Als Konsequenz aus den immer wieder festgestellten BSE-Fällen in anderen Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission bestimmt, dass in allen EU-Ländern ab dem 1. Oktober 2000 bestimmte Teile der Schlachtkörper von Rindern, Schafen und Ziegen nicht mehr zu Tiermehl verarbeitet werden dürfen, sondern verbrannt werden müssen. Inzwischen hat die Kommission dem Agrarrat einen weiteren Verordnungsvorschlag zur künftigen Tiermehlherstellung vorgelegt. Danach sollen nur noch Rohmaterialien zu Tiermehl verarbeitet werden, die von Tieren stammen, die für den menschlichen Verzehr freigegeben sind. Ebenfalls geplant ist ein EU-weiter umfangreicher Test von Rindern auf den BSE-Erreger.

Die Vorschläge der EU zur Behandlung von Schlachtabfällen hat das DBV-Präsidium auf seiner Sitzung erneut kritisiert. Dabei verweist es nachdrücklich auf das deutsche Verfahren, bei dem mittels Hochdrucksterilisation (Erhitzung auf über 100 Grad bei 3 bar Druck über 20 Minuten) Schlachtabfälle so behandelt werden, dass jedes BSE-Übertragungsrisiko bei der Tiermehlherstellung ausgeschlossen ist. Der weitergehende Vorschlag, dass nur noch Rohmaterialien zu Tiermehl verarbeitet werden dürfen, die von Tieren stammen, die für den menschlichen Verzehr freigegeben sind, wird vom DBV-Präsidium ebenfalls nachdrücklich abgelehnt.

Begrüßt hat das DBV-Präsidium die geplanten EU-weiten umfangreichen Untersuchungen von Rindern. Allein in Deutschland sollen mehr als 60.000 Tiere untersucht werden. Der DBV geht davon aus, dass die Tests Deutschland als BSE-freies Land bestätigen und die kostenträchtigen Auflagen bei der Tiermehlherstellung durch die EU-Kommission aufgehoben werden.

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