Europäischen Lebensmittelbehörde wird Realität
(aho) Die Europäische Kommission nahm heute einen Vorschlag für eine im Mitentscheidungsverfahren von Parlament und Rat zu erlassende Verordnung an, die die allgemeinen Grundsätze und Erfordernisse des Lebensmittelrechts festlegt und die Einrichtung einer Europäischen Lebensmittelbehörde (ELB) vorsieht. Der von den Kommissionsmitgliedern David Byrne (zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz) und Erkki Liikanen (zuständig für Unternehmen) gemeinsam vorgelegte Vorschlag bildet das Herzstück der Kommissionsstrategie für eine vorausschauende Lebensmittelpolitik, die die gesamte Lebensmittelherstellungskette vom Erzeuger zum Verbraucher abdeckt. Hauptziel ist die Schaffung einer Grundlage für die Sicherstellung eines hohen Maßes an Gesundheitsschutz bei gleichzeitiger Gewährleistung eines effektiv funktionierenden Binnenmarktes. Dieses Maßnahmenpaket wird nicht nur zu einem hohen Maß an Gesundheitsschutz für die Verbraucher im Bereich der Lebensmittel- sicherheit beitragen, sondern auch zur Wiederherstellung und Aufrecht- erhaltung des Vertrauens der Verbraucher in die Lebensmittel. Die Kommission entschied, dass der ELB die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, denn nur so könne sie erfolgreich arbeiten. Es wird davon ausgegangen, dass sie nach den ersten drei Jahren über 250 Mitarbeiter und Haushaltsmittel in Höhe von circa 40 Mio. € verfügen wird. Zu diesem Zeitpunkt soll eine Überprüfung des endgültigen Personal- und Finanzbedarfs erfolgen, um sicherzustellen, dass die Behörde die für die volle Aufnahme ihrer Tätigkeit erforderlichen Ressourcen erhält. Vorläufigen Berechnungen zufolge sind etwa 330 Mitarbeiter erforderlich. Was den Sitz der ELB betrifft, so wird die Kommission in Bälde einen Vorschlag vorlegen.