M-V beginnt mit erweitertem BSE-Überwachungsprogramm
(aho) „Bereits in der nächsten Woche, und nicht erst ab 1.1. 2001 wie von der Europäischen Kommission vorgesehen, beginnt Mecklenburg-Vorpommern mit dem erweitertem BSE-Überwachungsprogramm.“ Dies erklärte Landwirtschaftsminister Till Backhaus heute in der Aktuellen Stunde des Landtages zu den Auswirkungen der Entscheidung der Kommission zur Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial für die Landwirte Mecklenburg-Vorpommerns. Dazu werden Proben von allen verendeten Rindern älter als 24 Monate untersucht. Die Kosten für Entnahme und Untersuchung trägt das Land. Die Testkits werden von der EU gestellt. „Mit diesem erweiterten Monitoring wollen wir dazu beitragen, die mögliche Verbreitung von BSE in den Rinder- beständen der Europäischen Gemeinschaft so genau wie derzeit möglich zu erfassen und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten“, so der Minister. Diese Tests geben dem Verbraucher zusätzliche Garantie für die Sicherheit des Rindfleisches.
Er habe großes Verständnis für die Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der jüngsten Vorkommnisse. So wurden allein im laufenden Jahr 2000 in Portugal 112 Fälle, in Nordirland 101 Neuerkankungen und in Frankreich 99 originäre BSE-Ausbrüche verzeichnet. Auch die belgischen Behörden haben keine Erklärung für das Auftreten von 8 neuen BSE-Fällen in diesem Jahr. Inoffizielle Berichte besagen, dass in den Niederlanden neue BSE-Fälle vertuscht bzw. Informationen darüber unterdrückt werden. „Um das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen, muss sichergestellt werden, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse nachvollziehbaren Ursprunges sind und dass nur Fleisch bei uns in den Verkehr gebracht wird, welches keinen Ansteckungsstoff beinhaltet. Nur so können wir das Ansehen der Lebensmittel, die die Landwirtschaft unseres Landes produziert, vor ungerechtfertigten Einschränkungen schützen.“ Landwirtschaftsminister Backhaus unterstützt deshalb uneingeschränkt die Bemühungen der Bundesgesundheitsministerin Fischer um Eu-weite und Eu-einheitliche Kennzeichnungsregelungen. „Darüber hinaus werde ich mich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene notwendige Schutzmaßnahmen gegen das Geschehen in Frankreich, Belgien und Holland ergriffen werden.“ In diesem Zusammenhang ging Minister Backhaus auch auf die neuen EU-Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung ein. „So unterschiedlich das Verhalten der einzelnen Mitgliedsstaaten in der SRM-Entscheidung war, so unterschiedlich ist auch die Finanzierung der Folgekosten.“ Belgien beispielsweise plane eine Konsumentensteuer auf Fleisch zur Gegenfinanzierung. In Italien sei noch gar keine Entscheidung zur Kostenabsicherung getroffen worden. In Schweden trage die Wirtschaft alle Folgekosten. In den Niederlanden, wo bislang das Landwirtschaftsministerium alle Entsorgungskosten übernommen habe, sollen in Zukunft Landwirtschaft und Fleischwirtschaft belastet werden. „Diese ausgesprochen uneinheitliche Handhabung innerhalb der EU führt zu einer starken Verzerrung des Wettbewerbes im Handel“, so der Landwirtschaftsminister. Auch die einzelnen Bundesländer gehen unterschiedlich mit den zusätzlichen Kosten um. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg wird die gesonderte Entsorgung verendeter Rinder zu 100% von den Kreisen und Städten finanziert. Brandenburg, das Saarland und die drei Freistaaten haben sich für eine Drittellösung Land/Landkreis/Tierseuchenkasse entschieden. In Niedersachsen und Rheinland-Pfalz müssen die Landwirte alle zusätzlichen Kosten alleine tragen. „In Mecklenburg-Vorpommern wird das Spezifizierte Risikomaterial zunächst zu Tiermehl in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt verarbeitet. Dieses Tiermehl darf bekanntlich nicht weiter zur Herstellung von Futtermitteln genutzt werden. Es muss also getrennt von Futtermittel-Tiermehl behandelt werden. In Frage kommt die Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage oder eine Nutzung als Brennstoff beziehungsweise in der Zementindustrie. Unsere Schlachtbetriebe müssen das SRM kontaminationsfrei und getrennt gewinnen, sammeln und transportieren. Auch in der Tierkörperbeseitigungsanlage muss eine getrennte Verarbeitungslinie von der Sammlung bis zur Zweckbestimmung des geschaffen werden. Die Firma SARIA hat eine Kostenkalkulation vorgelegt, die von den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie von den Freistaaten Thüringen und Sachsen geprüft und auch von Schleswig-Holstein akzeptiert wurde. Für die betroffenen Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern erwarten wir Mehrkosten für die Entsorgung gefallener Tiere in Höhe von insgesamt 3,2 bis 4,0 Mio. DM. Die Tierseuchenkasse beteiligt sich nicht an den Beseitigungskosten“, erläuterte der Landwirtschaftsminister den Abgeordneten. Man könne den Landwirten die Entsorgungskosten nicht in voller Höhe aufbürden, da man sonst die Rinderhaltung in Mecklenburg-Vorpommern gefährden würde. Deshalb sei es ein wichtiges Signal, dass die zuständigen Ausschüsse fraktionsübergreifend zugestimmt haben, 2 Mio. DM in den Haushalt 2001 für die Beteiligung an den Entsorgungskosten einzustellen, betonte der Minister.