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„Baden-Württemberg verschärft Maßnahmen gegen BSE“

(aho) „Vor dem Hintergrund der bekanntgewordenen Versäumnisse bei der BSE-Bekämpfung im Vereinigten Königreich (VK) und in Frankreich sieht sich das Land in seiner bisherigen verbraucherpolitischen Haltung voll bestätigt, wonach der Gesundheitsschutz der Verbraucher oberste Priorität vor wirtschaftlichen Belangen haben muß.“ Dies stellte die Ministerin für den Ländlichen Raum, Gerdi Staiblin, am Freitag (17. November) fest. Die Landesregierung habe vergeblich versucht, über zahlreiche politische Initiativen (Anträge im Bundesrat und auf Agrarministerkonferenzen, Schreiben an die Zuständigen in Berlin und Brüssel) die Freigabe von britischem Rindfleisch zu verhindern und die Wiedereinführung eines Exportverbots, ausgedehnt auf Rindfleisch und Rinder aus Frankreich, zu erreichen.

Mit der Entscheidung 2000/374/EWG der Kommission der Europäischen Union (EU) vom 5. Juni wurde die epidemiologische Überwachung auf transmissible spongiforme Enzephalopathien ab dem 1. Januar 2001 erweitert: Bei über 24 Monate alten Rindern, die verendet oder aus besonderem Anlaß geschlachtet wurden, müssen BSE-Tests durchgeführt werden. Nach dem von der EU festgelegten Stichprobenschlüssel entfallen auf Baden-Württemberg 713 Proben im Jahr. Vor dem Hintergrund der genannten Ereignisse entschloß sich Gerdi Staiblin, mit dem Beginn der Tests nicht bis zum 1. Januar zu warten. Darüber hinaus soll die Untersuchung alle verendeten oder nicht zum menschlichen Verzehr getöteten Rinder über 24 Monate umfassen. Es werden damit weit über 6.000 Rinder zu untersuchen sein. Der Erlaß vom 8. November forderte die unteren Verwaltungsbehörden daher auf, mit den Untersuchungen sofort zu beginnen.

Weiterhin erörterte die Ministerin am Donnerstag (16. November) mit der heimischen Fleischwirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft der baden-württem- bergischen Bauern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungs- präsidien Möglichkeiten, welche zusätzlichen Maßnahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes im Land ergriffen werden können. Die Teilnehmer stimmten überein, daß es in Baden-Württemberg kein BSE gibt und deshalb von dem hier erzeugten Rindfleisch keine Gefahr ausgeht. Gleichwohl stimmten sie dem Vorschlag Gerdi Staiblins zu, die seit dem 8. November angeordneten BSE-Tests an allen gefallenen Rindern auch auf eine Stichprobenkontrolle von geschlachteten Rindern auszudehnen. Die amtlichen Tierärzte entnehmen flächendeckend ab sofort die etwa 3.000 zusätzlichen Proben nach einem mit den Beteiligten abgestimmten Schlüssel in den Schlachtbetrieben im Land. Das Diagnostikzentrum Aulendorf untersucht alle Proben. Die Kosten in Höhe von rund 370.000 Mark übernimmt nach Aussage der Ministerin das Ministerium. Es werde zudem sichergestellt, daß das Fleisch dieser Tiere bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse nicht in den Handel gelangt.

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