Verunsicherung wegen Änderung des Produkthaftungsgesetzes
(ZDS/AHO) – Das Produkthaftungsgesetz (PHG) ist ein Verbraucherschutz- gesetz gegenüber dem Herseller des Produktes. Es regelt nicht Schäden am Produkt selber, sondern die Schäden, die durch das fehlerhafte Produkt verursacht werden. Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft ist z. B. an Arzneimittelrückstände oder eine bakterielle Kontamination zu denken, die beim Verbraucher oder bei der Lebensmittelverarbeitung zu Erkrankungen und Schäden führen. Zum 01.12.2000 wird die bislang gültige Ausnahmeregelung für unverarbeitete Naturprodukte und Jagderzeugnisse in § 2 des Produkt- haftungsgesetzes gestrichen. Dies hat zu einer großen Verunsicherung in der Landwirtschaft geführt. Nach Einschätzung zahlreicher Rechtsexperten zu Unrecht, weil bereits in der Vergangenheit die strengere Produkt- haftung gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) galt. Dieses Risiko wird in der üblichen Betriebshaftpflicht abgedeckt. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes stellt die Aufnahme der Landwirtschaft im Produkthaftungsgesetz daher auch keine prämienrelevante Risikoerhöhung in der Betriebshaftpflicht dar. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz seien keine Rechtsgrundlagen für etwaige Forderungen nach höheren Versicherungsprämien ersichtlich.