EU-einheitliche BSE-Kontrollen
(aho) Die Einigung der EU-Agrarminister auf einheitliche gemeinschaftsweite Vorgehensweise im Kampf gegen die Rinderseuche BSE ist ein Sieg für den Verbraucherschutz in Europa, sagte Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke zum Ende des Rates in Brüssel. Nur durch gemeinsames und einheitliches Vorgehen könne Sicherheit erreicht werden.
Funke begrüßte die Entscheidung des Rates, in allen Mitgliedstaaten die anerkannten BSE-Schnelltests auf alle verendeten und notge- schlachteten Rinder auszuweiten, die älter als 30 Monate sind. Das werde in Deutschland etwa 66.000 Tests pro Jahr bedeuten. Auf Basis der Ergebnisse dieser Tests wird darüber entschieden, ob ab Jahresmitte zusätzlich ein Schnelltest für alle über 30 Monate alten Rinder, die für die Nahrungskette bestimmt sind, eingeführt werden soll. Das würde in Deutschland etwa 1 Million Tests pro Jahr bedeuten.
Bei der Herstellung von Tiermehl für Futtermittel werden verendete Tiere ausgenommen und weitergehende Maßnahmen auf der Basis eines Kommissionsberichts geprüft. EU-Kommissar Fischler hatte im Rat darauf hingewiesen, dass Tiermehl in der EU einen Wert von 1,5 Milliarden Euro habe. Bei einem generellen Verbot von Tiermehl entstünden EU-weit Kosten von 3 Milliarden Euro für die gesamte Vernichtung. EU-Kommissar Byrne erklärte im Rat, dass bei konsequenter Einhaltung und Kontrolle der Herstellungsvorschriften Tiermehl sicher sei. Ein Totalverbot von Tiermehl im Futter wurde nicht zur Abstimmung gestellt.
Funke zeigte sich erleichtert über die Erklärung Frankreichs, keine Erzeugnisse auszuführen, deren Verwendung innerstaatlich verboten sei. Die Kommission nahm zwar zu einseitigen Handelsbeschränkungen einzelner Mitgliedstaaten nicht unmittelbar Stellung, sagte jedoch zu, bis zum 30. November 2000 über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen zu entscheiden.