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BSE-Krisenstab: Zusammenkunft vom 25.11.2000

Ergebnisse der Zusammenkunft des Zentralen Krisenstabes zu BSE in Bonn am 25. 11. 2000

1. Die Vertreter von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen berichteten über die bisherigen Erkenntnisse im Fall des in Sachsen-Anhalt geborenen und aus Niedersachsen auf die Azoren gelieferten Rindes, bei dem nach Auskunft des portugiesischen Landwirtschaftsministeriums BSE festgestellt wurde. Wegen offener Fragen in Hinblick auf die tatsächliche Identität des Rindes wird BML mit den portugiesischen Behörden Kontakt aufnehmen, damit eine Genomanalyse durchgeführt wird. Sobald weitere Details bekannt sind, werden sie vom Landwirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben.

2. Die Vertreter von Schleswig-Holstein berichteten über die bisherigen Erkenntnisse im Fall des in Schleswig-Holstein entdeckten Rindes, bei dem ein Verdacht auf BSE festgestellt wurde. Proben dieses Tieres wurden zur Überprüfung an das Nationale Referenzlabor an der Bundesforschungs- anstalt für Viruskrankheiten der Tiere nach Tübingen gegeben. Sobald Ergebnisse vorliegen (voraussichtlich Anfang kommender Woche), werden sie von der schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerin bekannt gegeben.

3. Im Falle der positiven Bestätigung eines BSE-Falles tritt der für Tierseuchenfälle festgelegte Maßnahmenkatalog in Kraft (liegt gesondert vor). Zusätzlich informiert die Bundesregierung unverzüglich die EU- Kommission, die EU-Mitgliedstaaten sowie das Internationale Tierseuchenamt (OIE) und Drittländer.

4. Die Krisenzentren des Bundes und der Länder werden aktiviert. Sie stehen Behörden, Organisationen, der Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern für Auskünfte zur Verfügung. Nationales Krisenzentrum für Tierseuchenbekämpfung des BML, Tel.: 0228 /529-3977 oder 529-3855.

5. Tiermehl:

Der Zentrale Krisenstab auf Ebene der Amtschefs ist am heutigen Tag übereingekommen, die Verfütterung von Tiermehlen im Wege einer Eilverordnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verbieten. Inwieweit eine Änderung des Futtermittelrechtes erforderlich ist, bedarf noch der näheren Prüfung.

Parallel zum Verfütterungsverbot soll ebenfalls im Wege einer ilverordnung die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Tiermehlen untersagt werden.

Die Länder gehen davon aus, dass sich der Bund maßgeblich an den Kosten beteiligt. Der Bund sagt zu, die Finanzierungsfrage kurzfristig gemeinsam mit den Ländern zu klären. Nach Auffassung des Zentralen Krisenstabes handelt es sich um ein gemeinsames Problem der Europäischen Union, von Bund und Ländern im Interesse der Verbraucher.

Die Bundesregierung wird kurzfristig auf Gemeinschaftsebene eine Initiative zum gemeinschaftsweiten Verfütterungsverbot im Agrarrat am 4. Dezember 2000 einbringen.

6. Schnelltests:

Der Zentrale Krisenstab bekräftigt das Votum des Ständigen Veterinärausschusses vom 22./23. November 2000.

Die Durchführung von BSE-Schnelltests kann in Labors, die eine Erlaubnis nach der Tierseuchenerreger-VO haben, durchgeführt werden. Ein positives Ergebnis kann nur einen Verdacht begründen, der in einem staatlichen Labor mit wissenschaftlich anerkannten Methoden bestätigt oder entkräftet werden muss. Da BSE eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, sind die Untersuchungen als hoheitliche Aufgabe anzusehen.

Nach den Erfahrungen, die bisher in Deutschland gemacht wurden, ist eine Standardisierung der Testsysteme sowie eine Qualitätssicherung unbedingte Voraussetzung. Dies soll in einer Bund-/Länder-Besprechung erörtert werden. Umgehend wird diese Arbeitsgruppe einberufen, um die Modalitäten der Anwendung des BSE-Schnelltests abzustimmen.

Der Bund sagt zu, die Finanzierungsfrage kurzfristig gemeinsam mit den Ländern zu klären.

Der Zentrale Krisenstab ist der Auffassung, dass alle verendeten und alle not- oder krankgeschlachteten Rinder mit dem Schnelltest auf der Basis des Tierseuchenrechts untersucht werden mit dem Ziel, epidemio- logischer Erhebungen bzw. Einschätzung der Gesamtsituation. Weiter ist der Zentrale Krisenstab der Auffassung, dass für die Untersuchungen der über 30 Monate alten Schlachtrinder, die aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes erforderlich sind, eine fleischhygienerechtliche Rechtsgrundlage herangezogen werden muss.

Nach den Erfahrungen, die wir in Deutschland mit Schnelltests gemacht haben, ist der Zentrale Krisenstab der Auffassung, dass in Deutschland so viele Tests und so schnell wie möglich qualitätsgesichert durchgeführt werden, abweichend vom Beschluss des Ständigen Veterinärausschusses bereits vor dem 1. Juli 2001 so viele Schlachttiere wie möglich und so schnell wie möglich getestet werden sollen, in Deutschland gleichmäßig mit den Tests begonnen wird.

Der Bund wird umgehend die fleischhygienerechtlichen Grundlagen für die verbindliche und standardisierte Einführung des Schnelltests schaffen.

Der Krisenstab weist darauf hin, dass der gesamten Themenkomplex im Bundesrat und im Agrarministerrat in den nächsten zwei Wochen entschieden wird.

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