Gemeinsame Erklärung vom 27.11.2000
Gemeinsame Erklärung des Deutschen Bauernverbandes, Deutschen Verbandes für Tiernahrung, Verbandes der Fleischmehlindustrie, Deutschen Raiffeisenverbandes und der Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung vom 27. November 2000
Im Vorgriff auf die vorgesehene gesetzliche Regelung zum Verbot von Tiermehlen empfehlen die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände den angeschlossenen Mitgliedern:
1. ab sofort bei der Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere freiwillig auf die Verwendung von proteinhaltigen Erzeugnissen aus Säugetiergewebe, ausgenommen die EU-rechtliche zugelassenen Erzeugnisse Milch, Gelatine, Proteine mit niedrigem Molekulargewicht und Dicalziumphosphat aus entfetteten Knochen, zu verzichten,
2. auf das Inverkehrbringen der in den Mischfutterbetrieben vorhandenen Restbeständen an den genannten Erzeugnissen und daraus hergestellter Futtermittel ab sofort freiwillig zu verzichten, unter der Voraussetzung, dass staatlicherseits diese Erzeugnisse übernommen, aufgekauft und entsorgt werden. Der Warenwert liegt nach vorläufigen Schätzungen bei 20 Mio. DM. Die Wirtschaft wird bis Dienstagmittag diese Angaben präzisieren,
3. die genannten Erzeugnisse ab sofort freiwillig nicht mehr in andere Mitgliedsstaaten zu verbringen oder in Drittstaaten auszuführen,
4. dass die Betriebe der Fleischmehlindustrie ab sofort freiwillig die genannten Erzeugnisse zur Verwendung als Futtermittel nicht mehr in den Verkehr bringen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sagt zu, umgehend die Konsequenzen, die sich für die Betriebe der Fleischmehlindustrie ergeben, in einer gesonderten Sitzung zu beraten. Die anwesenden Vertreter der Fleischmehlindustrie weisen darauf hin, dass die zusätzlichen Kosten ca. 500 bis 600 Mio. DM betragen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbände sind der Auffassung, dass die in den landwirtschaftlichen Betrieben vorrätigen Futtermittel, die oben genannte Erzeugnisse enthalten, zur Sicherstellung der Versorgung der Tierbestände aufgebraucht werden dürfen.
Unabhängig von dem zuvor gesagten bekräftigt die Wirtschaft ihre Auffassung, dass Mehle, die aus Rohmaterial lebensmitteltauglich beurteilter Tiere hergestellt werden, von dem Verfütterungsverbot ausgenommen werden sollten. Dies entspricht im Wesentlichen dem Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Neuordnung des Tierkörperbeseitigungsrechts.
Deutscher Bauernverband