BSE: Künftige Verwendung von Produkten aus Tierkörperverwertung
(aho) Die Fraktionen von SPD und Grünen im Deutschen Bundestag haben sich darauf geeinigt, dass das geplante Verwendungsverbot von Tiermehl nicht im Wege einer Eilverordnung, sondern in Form eines Gesetzes geregelt werden soll.
Der vorliegende Entwurf soll am Freitag, 01. Dezember 2000 den Bundesrat passieren und am 02. Dezember 2000 in Kraft treten.
Danach ist vorgesehen, dass für alle Tierarten ein absolutes Verfütterungsverbot für Tiermehl, Fleischknochenmehl, Blutmehl, Tierfett und Fischmehl (außer zur Verfütterung an Fische) besteht.
Weiterverwendet werden dürfen bei der Futtermittelherstellung Fischmehl, Geflügelmehl, Milcheiweiß, Gelatine sowie Speiseabfälle.
Völlig offen ist die Frage, wie die oben genannten Produkte entsorgt werden sollen und von wem die dabei entstehenden Kosten in der Größenordung von bis zu 1,77 Milliarden DM/Jahr zu tragen sind.