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CDU/CSU: Sofortprogramm gegen BSE

(aho) Die nachfolgend genannten Abgeordneten der CDU/CSU und die Fraktion der CDU/CSU haben nachfolgenden Antrag 27. November 2000 in den Bundestag eingebracht:

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ 14.Wahlperiode

Antrag der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Horst Seehofer, Wolfgang Lohmann, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen, Albert Deß, Dr. Hans-Georg Faust, Ulf Fink, Gottfried Haschke, Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Meinolf Michels, Franz Obermeier, Helmut Lamp, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Sofortprogramm zur Abwehr von Gefahren durch BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie)

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Bekanntwerden von zwei BSE-infizierten Rindern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, hat die Bevölkerung in höchste Alarmbereitschaft versetzt. Zur Begrenzung der Fälle von BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) in Deutschland und damit verbundenen Risiken für die deutsche Bevölkerung sind eine Reihe von Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Die auf Ebene der Staatssekretäre zwischen Bund und Ländern getroffene Entscheidung, Tiermehl ab Mitte dieser Woche generell zu verbieten, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass weitere Gefahren vom Knochenmehl und vom Blutmehl ausgehen. Deshalb ist das Verfütterungsverbot für Tiermehl umfassend zu fassen.

Außerdem ist nach wie vor ein umfassendes, striktes Importverbot für lebende Rinder und Rindfleisch aus Hochrisikoländern zur Begrenzung der BSE-Gefahr unabdingbar. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte 1996 ein umfassendes, striktes Importverbot für britisches Rindfleisch verhängt. Die amtierende Bundesregierung hat dieses Importverbot in Umsetzung der Entscheidung 98/256/EG mit der „Vierten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der Bovine Spongiforme Enzephalopathie“ vom 23. März 2000 gelockert. Die von der Bundesregierung gehegten Hoffnungen auf eine EU-weite einheitliche amtliche Kennzeichnung von britischem Rindfleisch durchgehend bis zum Verbraucher haben sich nicht erfüllt. Außer Deutschland haben nur wenige andere Mitgliedstaaten die besondere Kennzeichnung britischen Rindfleischs nach dem Verbringen aus Großbritannien rechtlich klar geregelt. Nach Berichten britischer Wissenschaftler steigt die neue Variante der Creutzfeldt-Jacob- Krankheit, welche mit dem Verzehr von Rindfleisch vor dem in Kraft treten des Verfütterungsverbotes von Fleischknochenmehl an Wiederkäuer in Zusammenhang gebracht wird, in Großbritannien seit 1995 jährlich um jeweils ca. 25 % an. Die Verharmlosung der Gefahr in Großbritannien und die neuen BSE-Fälle in Frankreich zeigen, dass die Aufhebung des Importverbotes für britisches Rindfleisches verfrüht gewesen ist. Nachdem die Bundesregierung europaweite Exportverbote offenbar nicht durchsetzen kann, ist zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zur Begrenzung der BSE-Fälle in Deutschland eine Wiederaufnahme des Importverbotes für Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich dringlich. Da BSE-Fälle mit steigender Tendenz auch in Frankreich, Irland und der Schweiz auftreten, muss das Importverbot auch auf diese Länder und ggf. auf Portugal ausgedehnt werden, falls die EU-Kommission an ihrer Absicht festhält, Portugal freizugeben. In gleicher Weise ist ein Verbringungsverbot für lebende Rinder aus Frankreich und Irland geboten.

Wissenschaftler gehen ferner davon aus, dass Schafe mit dem BSE-Erreger infiziert sind. Da aus Großbritannien Schafe für Schlacht- und Zuchtzwecke nach Deutschland eingeführt werden, sind Schafe und Ziegen ab sofort in das Importverbot mit einzubeziehen. Zu bedenken ist auch, dass große Mengen Lamm- und Schaffleisch von Großbritannien nach Deutschland exportiert werden. Um die mit dem BSE-Erreger verbundenen Gefahren kontrollieren zu können, ist es dringend notwendig, dass die aus Hochrisikogebieten stammenden Fleischerzeugnisse gekennzeichnet werden. Dabei ist von der Bundesregierung bei der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass die bestehende Kennzeichnungspflicht für Rindfleisch in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt und ggfs. auf die Kennzeichnung von Schaf- und Lammfleisch ausgedehnt wird.

Mit den gegenwärtig im Zulassungsverfahren befindlichen Schnelltests können anhand von Gehirnproben verendete Rinder sowie Schlachtrinder auf den BSE-Erreger getestet werden. Die Teste zeigen erst Ergebnisse, wenn die Tiere bereits einen klinischen Befund aufweisen oder kurz vor Ausbruch der Krankheit stehen. Aus diesem Grunde kann ein negativer BSE-Test auch nicht mit der Aussage verbunden werden, das getestete Tier sei BSE-frei. Damit in Zukunft auch Untersuchungen in Vorstadien möglich sind, sind die Forschungsmittel hierfür aufzustocken. Darüber hinaus ist es dringend geboten, auch Tests für die Erforschung des Scrapie-Krankheit zu entwickeln. Denn die im Umlauf befindlichen Schnelltests können den Scrapie-Erreger nicht identifizieren. Schnelltests sind nicht zur Sicherstellung eines breitflächigen Verbraucherschutzes geeignet. Deshalb ist die vollständige Entfernung von Risikomaterialien wie in Großbritannien dringend geboten. Gleichwohl sind Schnelltests gegenwärtig die einzigen Verfahren, die innerhalb kurzer Zeit Auskunft über das Vorliegen von BSE geben können. Darüber hinaus sind sie notwendig, um Anhaltspunkte für die epidemiologische Situation zu erhalten. Deshalb sollten sie flächendeckend eingeführt und durch Forschung verbessert werden. Infolge der sich häufenden BSE-Fälle sinken die Preise für Rindfleisch und die Kosten für die Erzeugung steigen. Die Bauern haben daher erhebliche Einkommensbußen hinzunehmen. Um eine Gefährdung der Existenz einzelner Betriebe zu unterbinden, muss die Bundesregierung finanzielle Hilfen bereitstellen. Auch wissen die Landwirte gegenwärtig nicht, welche Inhaltsstoffe die von ihnen verwendeten Futtermittel haben. In ihrem Interesse ist für Futtermittel die offene Deklaration der I nhaltsstoffe vorzuschreiben.

Die flächendeckende Einführung von Schnelltests in allen Bundesländern erfordert erhebliche logistische Anstrengungen der Länder. Labore müssen entsprechend eingerichtet und Personal für die Schnelltests geschult werden. Die Länder und Kommunen bedürfen daher der finanziellen Unterstützung durch den Bund und die EU.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

1. Sich bei der Europäischen Kommission für ein Eu-weites Tiermehlverfütterungsverbot für alle Tiere einzusetzen sowie für ein Verbot des Exports und Imports von Tiermehl.

2. In das umfassende Tiermehlverfütterungsverbot auch die Herstellung, den Vertrieb und den Import von Tierknochenmehl und Blutmehl mit einzubeziehen.

3. Dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland und in der EU an allen geschlachteten Rindern im Alter, ab dem eine wissenschaftliche Aussage möglich ist, ein BSE-Schnelltest durchgeführt wird.

4. Mit sofortiger Wirkung ein umfassendes Importverbot für Rinder, Schafe und Ziegen sowie davon stammendem Fleisch und daraus hergestellten Fleischerzeugnissen für Länder mit regelmäßigem BSE-Vorkommen einzuführen.

5. Sich auf europäischer Ebene für eine sofortige obligatorische umfassende Kenn-eichnung des Rindfleischs und von Rindfleischprodukten in Bezug auf Geburt-, Mast-, Schlacht- und Zerlegungsort des Tieres einzusetzen.

6. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern zu prüfen, ob und inwieweit diese Kennzeichnungspflichten auch auf Schaf- und Lammfleisch sowie auf weitere Produkte aus Schafen und Ziegen auszudehnen sind.

7. Für die Verbesserung von Schnelltests sowie die Entwicklung von Tests auf dem Gebiet des Nachweises von BSE-Erregern bei Schafen und Ziegen sowie zur Ausweitung der Forschungsaktivitäten auf den Gebieten von TSE und der Creutzfeldt-Jacob-Krankheit und deren Varianten schnellstmöglich die Forschungsmittel aufzustocken bzw. die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

8. Für Futtermittel die offene Deklaration der Inhaltsstoffe vorzuschreiben.

9. Für die betroffenen Landwirte umgehend weitergehende Entschädigungsregelungen zu treffen und insbesondere unverzüglich ein umfassendes finanzielles Hilfsprogramm für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe zu entwickeln.

10. Umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Länder finanziell durch den Bund und die EU unterstützt werden, damit sofort flächendeckende und wirksamere BSE-Tests in Deutschland zugunsten eines besseren Verbraucherschutzes durchgeführt werden.

Berlin, den 27. November 2000

Annette Widmann-Mauz, Horst Seehofer, Wolfgang Lohmann, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen, Albert Deß, Dr. Hans-Georg Faust, Ulf Fink, Gottfried Haschke, Helmut Heiderich Siegfried Hornung, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Meinolf Michels, Franz Obermeier, Helmut Lamp, Aribert Wolf, Wolfgang Zöller, Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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