David Byrne zur BSE-Entwicklung in Deutschland und Spanien
(aho) — David Byrne, EG-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: „Vielleicht war man in Deutschland und Spanien zu selbstgefällig, was das BSE-Risiko betrifft. Trotz Warnungen von Seiten der Wissenschaftler scheinen diese Mitgliedstaaten nicht genügend Vorkehrungen zum Schutz vor BSE getroffen zu haben.“ Byrne rief die deutschen und spanischen Behörden auf, eine lückenlose Bewertung der Situation vorzunehmen und sich umgehend mit der Europäischen Kommission und ihren wissenschaftlichen Beratern ins Benehmen zu setzen, um angemessene Reaktionen abzustimmen. Ein Schwerpunkt müsse dabei auf der Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial aus Lebens- und Futtermitteln liegen wie auch auf der korrekten Druckbehandlung von Tiermehl. „Am wichtigsten sind der Schutz der öffentlichen Gesundheit und das Vertrauen der Verbraucher; dahinter müssen alle anderen Erwägungen zurückstehen“, so Byrne.
Byrne erinnerte daran, dass Deutschland und Spanien zu denjenigen Mitgliedstaaten zählten, die stets gegen mehrere EU-Rechtsvorschriften opponiert hätten, mit denen das BSE-Risiko eingedämmt werden sollte. Seit 1997 habe die Europäische Kommission vorgeschlagen, diejenigen Schlachtkörperteile aus der Lebensmittel- und Futtermittelkette herauszunehmen, in denen das Vorhandensein des BSE-Erregers am wahrscheinlichsten ist (Hirn, Rückenmark, Augen, Teile des Darms); die Entwürfe seien jedoch ständig abgeblockt worden. Noch im Juni dieses Jahres hätten Deutschland und Spanien sich gegen entsprechende Vorschriften ausgesprochen. Dank der Unterstützung anderer Mitgliedstaaten sei diese wichtige Entscheidung verabschiedet worden und am 1. Oktober in Kraft getreten. „Daher kann ich die heutigen Bemerkungen einiger deutscher Politiker nicht akzeptieren, die Brüssel für die BSE-Fälle in Deutschland verantwortlich machen. Statt anderen die Schuld für Versäumnisse in die Schuhe zu schieben, müssen die anstehenden Probleme unverzüglich angegangen werden. Ich schlage vor, dass die betreffenden Politiker dafür sorgen, dass die EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor BSE lückenlos angewandt werden.“
Hintergrund:
Im Folgenden werden die wichtigsten EU-Vorschriften aufgeführt, die erlassen wurden, um ein etwaiges Risiko so weit wie möglich zu senken:
1. 1994 wurde die Verfütterung von aus Rind, Schaf, Ziege und Schwein gewonnenem Tiermehl an Rinder, Schafe und Ziegen verboten.
2. 1997 wurde ein hoher Standard für die Behandlung von tierischen Abfällen (133 °C, 3 bar Druck, 20 Minuten) eingeführt, um die Infektivität auf ein Minimum zu senken.
3. Bei der Verbringung auf den Schlachthof sind die Schlachttiere von einem Tierarzt auf BSE-Verdacht zu überwachen.
4. Spezifiziertes Risikomaterial (Rückenmark, Hirn, Augen, Tonsillen, Teile des Darms), in dem das Vorhandensein des BSE-Erregers am wahrscheinlichsten ist, darf seit dem 1. Oktober 2000 nicht mehr in Lebens- und Futtermitteln verwendet werden.
5. Ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli werden Schlachtkörper-Tests in zwei Phasen eingeführt.
6. Ab 1. März 2001 dürfen nur für den menschlichen Verzehr geeignete Tiere zur Herstellung von Tiermehl verwendet werden.