Hessen: Zusätzlich 3 Millionen DM für BSE-Schnelltests
Wiesbaden (aho) – Die Hessische Landesregierung will zusätzlich 3 Millionen DM für die Durchführung von BSE-Schnelltests zur Verfügung stellen. Sie wird morgen im Bundesrat dem Gesetzentwurf für ein Tiermehlverbot zustimmen, fordert darüber hinaus aber ein umfassenderes Paket an Schutzmaßnahmen vor BSE und Hilfsprogramme für die Landwirtschaft. Dies teilten Sozialministerin Marlies Mosiek-Urbahn und Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel heute in der gemeinsamen Sitzung der beiden Landtagsausschüsse für Soziales sowie Umwelt und Landwirtschaft mit.
20.000 BSE-Schnelltests jährlich in Hessen
„Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 3 Millionen DM sind zunächst vor allem für die Finanzierung der Tests an verendeten und notgeschlachteten Tieren bestimmt, die seit Anfang dieser Woche vorzeitig in Hessen durchgeführt werden. Ebenso ermöglichen sie die Ausdehnung der Schnelltests auf alle Schlachtrinder, die älter als 24 Monate sind“, erklärte Marlies Mosiek-Urbahn. Das Land unternehme alle nur möglichen Schritte, um die Verbraucher vor BSE zu schützen.
Die flächendeckenden Tests an gesunden Schlachttieren sollen möglichst schnell beginnen. „Hessen wird den gestern auf Bundesebene festgelegten Beginn 1. Februar 2001 nicht abwarten, sondern auch hier wie bei den Tests an verendeten Tieren den Startschuss vorziehen“, betonte Marlies Mosiek-Urbahn. Jährlich werde mit rund 20.000 Schnelltests gerechnet. Hessen verfüge über die erforderlichen staatlichen Laborkapazitäten. Die amtlichen BSE-Untersuchungen müssten auch in staatlichen Laboratorien vorgenommen werden.
Freiwillige Schnelltests, die hessische Metzger und Schlachthöfe in Eigeninitiative durchführten, seien als vertrauensbildende Maßnahme begrüßenswert. Gleichwohl bleibe die Aussagekraft der Tests bei jüngeren Schlachttieren fragwürdig. Diese Tests könnten in zugelassenen privaten Laboratorien durchgeführt werden, sofern Vorsichtsmaßnahmen bei der Entnahme der Proben beachtet würden. Sollten dabei positive Befunde auftreten, erfolge die Nachuntersuchung in staatlichen Labors. Bis zur Vorlage des Probenergebnisses seien die Tierkörper auch bei freiwilligen Untersuchungen zu beschlagnahmen.
Ja zum Gesetzentwurf für Tiermehlverbot
Hessen wird nach den Worten der Sozialministerin am kommenden Freitag (1. Dezember 2000) im Bundesrat dem Gesetzentwurf für ein nationales Tiermehlverbot zustimmen, auch wenn dieser noch Schwachstellen aufweise. „Das Verbot muss umgehend greifen“, betonte sie. Nicht nachvollziehbar sei, dass im Gesetzentwurf kein Importverbot für Tiermehl verankert werde. Es sei nicht sinnvoll, wenn Tiermehl aus anderen Staaten weiterhin ins Land gelassen werde.
Hilfen für die Landwirte
Landwirtschaftsminister Wilhelm Dietzel sprach sich für ein umfassendes Bundes- und EU-Hilfsprogramm für die Landwirte aus. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel seien überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Ein generelles Tiermehlfütterungsverbot, für das nicht nur national, sondern auch EU-weit schnell eine unbürokratische Regelung gefunden werden müsse, könne bei den verunsicherten Verbrauchern wieder Vertrauen schaffen. Neben finanzieller Unterstützung gehe es auch darum, ausreichend Ersatzfutter zur Verfügung zu stellen. „Es darf wegen fehlenden Futters nicht zu Ersatzschlachtungen kommen“, stellte er klar. Mit dem Bauernverband und allen Beteiligten müsse sichergestellt werden, dass genügend eiweißreiches Ersatzfutter baldmöglichst zur Verfügung stehe. Dieses Ersatzfutter (Bohnen, Erbsen) könne auf stillgelegten Flächen angebaut werden. Er habe bereits die EU aufgefordert, diese Regelung zu genehmigen.
In Hessen werden pro Jahr ca. 1 Million Getreideeinheiten Tonnen Getreide und Kraftfutter und davon ca. 0,5 Millionen Tonnen Mischfutter verfüttert. Der Anteil des Tiermehls am Getreide- und Kraftfutter- verbrauch betrug ca. 1,3 Prozent, am Mischfutterverbrauch ca. 2,5 Prozent. Dieses tierische Eiweißfutter kann nach den Worten des Landwirtschaftsministers durch proteinhaltiges Pflanzenfutter ersetzt werden, z.B. durch Sojamehl, Luzerne und Raps unter Zusatz von synthetischen Aminosäuren. „Kurzfristig ist mit Engpässen zu rechnen. Langfristig wird es nicht zu Einschränkungen in der Futtermittelversorgung kommen“.
Auch wenn seit 1994 die Verfütterung von Tiermehl an Rinder verboten sei, könnten Verstösse nie ganz ausgeschlossen werden. Deshalb würden die Futtermittelkontrollen in Hessen verstärkt. Das Verfütterungsverbot von Tiermehl werde unmittelbar nach Inkrafttreten überwacht. Die Amtliche Futtermittelkontrolle werde bei den Herstellern und im Handel die Einhaltung des Verbringungsverbots von Tiermehl oder die Ausfuhr solcher Produkte überwachen und die unschädliche Beseitigung veranlassen.
Hessen fordert im Bundesrat Maßnahmenkatalog über Tiermehlverbot hinaus
Über die Sofortmaßnahme des Tiermehlverbots hinaus forderte die Sozialministerin ein umfassendes Paket an Schutzmaßnahmen, das die Bundesregierung endlich in Angriff nehmen müsse, um die größtmögliche Sicherheit für die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Hessen werde im Bundesrat gemeinsam mit Baden-Württemberg und Bayern einen entsprechenden Maßnahmenkatalog einbringen. So sei ein Exportverbot von lebenden Rindern sowie Rindfleisch aus Großbritannien, der Schweiz, Frankreich und Irland dringend erforderlich. Das Exportverbot für Rindfleisch aus Portugal dürfe nicht aufgehoben werden. Ebenso müsse ein Exportverbot für lebende Schafe und Schaffleisch aus Großbritannien erlassen werden.
Schnellstmöglich sei europaweit eine umfassende Kennzeichnung von Rindfleisch von der Geburt bis zur Ladentheke vorzunehmen. Das nationale Tiermehlverfütterungsverbot müsse unverzüglich durch ein EU-weites Verfütterungsverbot flankiert werden. Die Bundesregierung sei gefordert, die nationalen Forschungsbemühungen zu BSE zu intensivieren. Die Entwicklung eines Schnelltests, mit dem auch jüngere und lebende Tiere verlässlich untersucht werden können, müsse vorangetrieben werden. Erforderlich sei ein Programm für Investitionshilfen zugunsten der Vermarktungseinrichtungen (z.B. Schlachthöfe) für die erforderlichen Anpassungsinvestitionen zur Bewältigung der BSE-Gefahr. Zur Abwehr einer Existenzbedrohung für die landwirtschaftlichen Betriebe müsse der Bund ein nationales Hilfsprogramm vorsehen, das maßgeblich von der Europäischen Union zu finanzieren sei.
Entsorgung von Tierkörpern zukünftig durch Verbrennung
Als Entsorgungsweg für gefallene Tiere und Schlachttierabfälle kommt zukünftig aufgrund des Tiermehlverbots nur noch die abschließende Verbrennung in Frage, so Mosiek-Urbahn und Dietzel. Ausgeschlossen sei die Verwertung in Biogasanlagen. Da die darin gewonnenen Abfälle auf Felder ausgebracht würden, könne nicht sichergestellt werden, dass sie nicht in die Nahrungskette Eingang fänden. Welche Kosten für die Entsorgung anfallen, könne zur Zeit noch nicht angegeben werden. Die Tierkörperbeseitigungsanlagen würden zukünftig für die Einsammlung und unbedenkliche Lagerung der Rohmaterialien sowie für die zur Verbrennung notwendige Vorbehandlung zuständig sein.
Pro Jahr haben die beiden hessischen Tierkörperbeseitigungsanlagen in Schwalmtal-Hopfgarten und Lampertheim-Hüttenfeld ca. 50.000 Tonnen Tiermehl und Tierfett produziert. Der Anteil der Schlachtabfälle betrug zwischen 80 und 85 Prozent, die gefallenen und notgeschlachteten Tiere zwischen 14 und 19 Prozent. Ca. ein Prozent des angelieferten Rohmaterials entfiel auf Fettabscheider und Flotatfette. Die Tierkörperbeseitigung unterliegt in Hessen der Überwachung durch die Staatlichen Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen. Die Überprüfung der beiden Tierkörperbeseitigungs- anstalten durch die Veterinärämter im Vogelsbergkreis und im Kreis Bergstraße ist ein Teil dieser Kontrolle. Die Anlage in Hopfgarten wurde 1999 – bedingt durch den höheren Anteil an Sektionen – täglich überwacht, die Einrichtung in Hüttenfeld zweimal wöchentlich.