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EU-Gutachten zu nationalen BSE-Maßnahmen

(aho) Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss (SSC), der die Europäische Kommission in BSE-Angelegenheiten berät, hat ein Gutachten zu den wissenschaftlichen Rechtfertigungen veröffentlicht, die von Italien, Spanien, Österreich und Frankreich zu nationalen Maßnahmen zur Verringerung des BSE-Risikos vorgelegt worden sind. Der SSC hat in einer Sondersitzung die vorgelegten Texte auf Verlangen der Kommission im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates „Landwirtschaft“ vom 20.-21. November geprüft. Die Wissenschaftler hatten vorher bereits in ihrer Analyse des geografischen BSE-Risikos im Juli 2000 die kürzliche Zunahme der gemeldeten BSE-Fälle in Frankreich und Irland vorhergesagt. Diese Auffassung ist durch verstärkte Durchführung von Tests und verbesserte Überwachung bestätigt worden. Nach Meinung des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses sind Importverbote angesichts der von den betreffenden Ländern bisher vorgelegten Nachweise nicht gerechtfertigt. Mit Hilfe einer wirksamen Umsetzung des Verbots einer Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an Rinder, von angemessenen Abfallbeseitigungsverfahren und einer Beseitigung des spezifizierten Risikomaterials (SRM) in Ein- und Ausfuhrländern wäre es wahrscheinlich möglich, Handelsbeschränkungen unnötig zu machen. Bis dies erreicht ist, sind einige vorübergehende Handelsbeschränkungen möglicherweise gerechtfertigt. Sie sollten auf den Bewertungen von BSE-Risikomanagemen- tmaßnahmen und des BSE-Risikos in den betreffenden Mitgliedstaaten beruhen. Der SSC empfiehlt ein vorübergehendes Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an sämtliche Tiere in der Tierhaltung und an Haustiere, wenn ein signifikantes Risiko einer Kreuzkontamination von Rinderfutter- mitteln mit Fleisch- und Knochenmehl, das möglicherweise mit dem BSE-Erreger kontaminiert ist, festgestellt wird. Der SSC empfiehlt dabei eine einzelstaatliche Bewertung dieses Risikos durch die Mitgliedstaaten. Die neuen französischen Risikoverringerungsverfahren, d. h. die Beseitigung von Wirbelsäulen, Rinderinnereien und -gedärmen, werden als in der derzeitigen Situation in Frankreich wissenschaftlich gerechtfertigt angesehen.

Der SSC erstellte sein Gutachten unter starkem Zeitdruck; dies war auf die Vereinbarung zurückzuführen, die auf dem letzten Landwirtschaftsrat von der Kommission und den Mitgliedstaaten geschlossen worden war. Österreich, Italien und Spanien mussten innerhalb von 24 Stunden eine wissenschaftliche Rechtfertigung für ihre Maßnahmen gegen Importe aus Frankreich vorlegen und im Falle Spaniens auch gegen Importe aus Irland. Frankreich legte die wissenschaftliche Begründung für seine geplanten oder laufenden nationalen Maßnahmen zur Verringerung des BSE-Risikos vor.

Der SSC war der Auffassung, dass eine Erhöhung der Anzahl von BSE-Fällen in Frankreich und Irland keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Begründung eines Importverbots liefert. Eine Zunahme der gemeldeten Fälle war bereits in seiner Analyse des geografischen BSE-Risikos vom Juli dieses Jahres vorhergesagt worden, und die neuentdeckten Fälle, die sich aus einer verstärkten Durchführung von Tests und zunehmender Sensibilisierung ergeben, bestätigen diese Vorhersage lediglich. Daher ist die Signifikanz einer zusätzlichen Bedrohung durch französische oder irische Importe nicht nachgewiesen. Das Argument, dass Einfuhren lebender Rinder aus Frankreich und Irland das geografische BSE-Risiko im Einfuhrland erhöhen könnten, wurden auch als bisher nicht ausreichend begründet angesehen. Vorübergehende Handelsbeschränkungen könnten möglicherweise insoweit gerechtfertigt sein, als sie auf eine unterschiedliche tatsächliche Durchführung und Kontrolle des Verbots einer Verfütterung von Wiederkäuern an Wiederkäuer, der angemessenen Abfallbeseitigung und der Regelungen für die Beseitigung spezifizierten Risikomaterials zurückgehen sowie auf ein unterschiedliches Niveau des BSE-Risikos in Einfuhr- und Ausfuhrmitgliedstaaten. Es sollten auch Alternativen zu Einfuhrbeschränkungen in Betracht gezogen werden. Beschränkungen der Einfuhr von Samen, Embryonen und Eizellen haben keine wissenschaftliche Grundlage.

Der SSC ist sich darüber im Klaren, dass eine Kreuzkontamination von Rinderfuttermitteln durch Futtermittel für andere Tiere, die Fleisch- und Knochenmehl enthalten, das möglicherweise von dem BSE-Erreger kontaminiert worden ist, ein ernsthaftes Problem für die Gesundheit von Tieren und Verbrauchern darstellt. Die Mitgliedstaaten sollten daher das Risiko einer Kreuzkontamination auf nationaler Ebene bewerten. Wird ein derartiges Risiko festgestellt, empfiehlt der SSC ein vorläufiges Verbot von Fleisch- und Knochenmehl in Futtermitteln für sämtliche Tiere in der Tierhaltung und für Haustiere als wirksamste Vorgehensweise zur Verhinderung einer Ausbreitung von BSE.

Die Beseitigung von Rinderwirbelsäulen aus der Futtermittel- und Nahrungskette und aus der Herstellung von Talg und Gelatine kann nach Meinung der Wissenschaftler das BSE-Risiko in Frankreich sowie in anderen Ländern verringern. Sie empfehlen auch die Beseitigung sämtlicher Rinderinnereien und -gedärme aus der Nahrungsmittel- und Futtermittelkette in sämtlichen Fällen, in denen ein nicht vernachlässigbares BSE-Risiko gegeben ist.

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