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Gesetz zum Verbot von Tiermehlen verabschiedet

Bonn/Berlin (ots) – Der Deutsche Bauernverband unterstützt alle Maßnahmen, die Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen durch BSE zu schützen und das Vertrauen in die Produkte der tierischen Veredlung zurückzugewinnen. Das von Bundestag (30. November 2000) und Bundesrat (1. Dezember 2000) in kürzester Frist verabschiedete Gesetz zum umfassenden Verbot von Tiermehlen soll diesen Zielen dienen. Die Landwirtschaft und alle betroffenen Wirtschaftsbereiche werden die neuen Regelungen unmittelbar in die Praxis umsetzen.

Der Verbraucherschutz macht nur Sinn, wenn in der gesamten europäischen Gemeinschaft dieselben Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen zur konsequenten Anwendung kommen. Daher fordert der Deutsche Bauernverband die Bundesregierung auf, umgehend entsprechende Beschlüsse in Brüssel herbeizuführen.

Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass die erweiterten Vorsorgemaßnahmen mit enormen wirtschaftlichen Belastungen für die bäuerlichen Betriebe verbunden sind. EU, Bund und Länder stehen gemeinsam in der Verantwortung, die zusätzlich entstehenden Kosten der BSE-Maßnahmen zu übernehmen.

Der Deutsche Bauernverband bekräftigt, dass die vom Verbraucher zu Recht verlangte höchstmögliche Sicherheit bei Nahrungsmitteln nur zu gewährleisten ist, wenn alle Glieder in der Lebensmittelkette einschließlich der Hersteller und Lieferanten von Futtermitteln ihre volle Verantwortung im Sinne des Verbraucherschutzes wahrnehmen. Die deutsche Landwirtschaft wird alles tun, um über die Einhaltung der gesetzlichen Maßnahmen hinaus die Erwartungen der Verbraucher in sichere und qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zu erfüllen.

Kontakt: Deutscher Bauernverband (DBV) Geschäftsstelle Bonn: Telefon: 0228 / 8198 – 239 Telefax: 0228 / 8198 – 231 Geschäftsstelle Berlin: Telefon: 030 / 319 04 – 239 Telefax: 030 / 319 04 – 431

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