Spuren von Tiermehl im Futter von Wiederkäuern
(aho) Die Ergebnisse der am Montag in den Mischfutterwerken des Landes Mecklenburg – Vorpommern gezogenen Proben liegen nun vor. Demnach wurden in einem Werk Spuren von Tiermehl im Futter für Wiederkäuer gefunden. Die Konzentration von unter 0,5 % ist äußerst gering. Dies lässt darauf schließen, dass dem keine bewusste Handlung zugrunde liegt.
Dennoch stellt dies nach geltendem Recht – seit 1994 ist in Deutschland die Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer verboten – eine Ordnungswidrigkeit dar. Mitarbeiter der amtlichen Futtermittel- überwachung werten derzeit das Ergebnis in dem Mischfutterwerk aus und stellen Untersuchungen zu den Ursachen an. Das aus diesen Chargen stammende Futter wird sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen. Bereits ausgelieferte Mengen werden von dem Unternehmen zurückgeholt. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet.