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Was das neue Gesetz zum Verbot von Tiermehl bedeutet

(aho) Das Gesetz über “das Verbot des Verfütterns des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel“, das am Donnerstag vom Bundestag und am Freitag vom Bundesrat dieser Woche verabschiedet wurde, verbietet fast alle eiweißhaltigen tierischen Futtermittel an Allesfresser wie Schweine, Geflügel und Fische zu verfüttern. Die Bundesregierung sah für dieses Gesetz aus “vorsorgendem Verbraucherschutz angesichts der aktuellen BSE-Situation in Europa“ dringenden Handlungsbedarf. Zwischen der Vorlage des Gesetzes und dem Inkrafttreten liegen nur vier Werktage, so dass es in die Geschichte der deutschen Gesetzgebung als eines der am schnellsten verabschiedeten Gesetze eingehen wird.

Bei den nach dem Gesetz verbotenen eiweißhaltigen Futtermitteln handelt es sich insgesamt um 2,7 Millionen Tonnen Rohmaterial, die zu insgesamt etwa 775.000 Tonnen proteinhaltigen Futtermitteln sowie zu etwa 310.000 Tonnen Tierfett verarbeitet wurden. Vom Verbot betroffen sind folgende Futtermittel und Produktionsmengen (1999):

Tiermehl: 446.648 Tonnen

Fleischknochenmehl: 214.569 Tonnen

Blutmehl: 21.249 Tonnen

Federmehl: 8.855 Tonnen

Fleischfuttermehl/Geflügelschlachtabfälle: 9.231 Tonnen

Flüssigfutter: 74.841 Tonnen

Tierfett: 309.973 Tonnen

Die verbotenen Futtermittel müssen jetzt über die Verbrennung entsorgt werden, was Kosten je nach Entsorgungsart und Gebührensatz von einer Milliarde bis 1,77 Mlliarden D-Mark laut Gesetz verursachen wird.

Vom Verfütterungsverbot ausgenommen sind EG-rechtliche zulässige Erzeugnisse wie Milch, Gelatine, Proteine mit niedrigem Molekulargewicht und Dicalciumphosphat. Fischmehl darf nur Fischen weiter gefüttert werden. Das neue Gesetz erlaubt in einer “Aufbrauchfrist“ die Verfütterung der in den landwirtschaftlichen Betrieben noch vorhandenen Futtermittel zur Sicherstellung der Ernährung der Tiere, jedoch nach wie vor nicht an Wiederkäuer. Speiseabfälle, die auch proteinhaltige tierische Bestandteile enthalten, dürfen jedoch an Schweine verfüttert werden.

Deutscher Bauernverband

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