Ausnahmen für Kälberfütterung im Gesetzgebungsverfahren vereinbart
(aho) Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche einvernehmlich das Gesetz zum Verbot der Verfütterung von Tiermehlen und tierischen Fetten verabschiedet. Im federführenden Ernährungs- ausschuss war die Bundesregierung gebeten worden, kurzfristig im Rahmen einer Eilverordnung ein Tierschutzproblem zu lösen. Dieses Problem entsteht dadurch, dass Milchaustauschfutter für Kälber einen gewissen Anteil tierischer Fette (Schmalz und Talg, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind) enthalten müssen. Dieser Aufforderung hat das Ernährungsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium entsprochen. Ausschließliches Ziel der Eilverordnung ist es, eine art- und tierschutzgerechte Fütterung der Kälber bei voller Wahrung des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen. Die Verordnung tritt am 02.12.00 in Kraft.