Oberstes Ziel: Verbraucher vor BSE schützen
Die EU hat sich auf strenge Massnahmen geeinigt, um die Verbraucher konsequent vor BSE-infizierten Fleischprodukten zu schützen.
Die Agrarminister der EU-Mitgliedstaaten haben dabei eine zweistufige Vorgehensweise beschlossen. An erster Stelle steht das generelle Verbot, Tiermehl zu verfüttern. Es gilt vom 1. Januar 2001 an in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und betrifft alle Tiere, die zur Herstellung von Nahrungsmitteln dienen. Weiterhin erlaubt ist die Verwendung von Fischmehl für die Aufzucht und Mast von Fischen, Schweinen und Geflügel. Aber auch die Vorschriften für die Herstellung von Fischmehl wurden erheblich verschärft. Die Europäische Kommission wird nun – basierend auf Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses – Vorschläge machen, wie mit den nationalen Alleingängen einiger Mitgliedstaaten umgegangen werden soll (z.B. nationale Importverbote für französischen Rinder oder besondere Regelungen zu Risikomaterialien).
Von dem Verbot ausgenommen wurden tierische Fette, weil Proteine – über die der BSE-Erreger übertragen wird – vom 1. Januar 2001 an ohnehin aus den Fetten heraus gefiltert werden müssen.
Das Verbot der Tiermehlfütterung ist vorläufig bis zum 30. Juni 2001 befristet. Diese Zeit wird die Europäische Kommission nutzen, um die BSE-Kontrollen in den Mitgliedsstaaten zu analysieren und weitere Tests entwickeln zu lassen. Das Ziel ist ein effizienter und umfassender Schutz der Verbraucher.
Als zusätzliche Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit werden alle Rinder, die älter als 30 Monate sind und nicht auf BSE getestet wurden, verbrannt. Den Produzenten wird eine Entschädigung geboten, die sich an den Marktpreisen im jeweiligen Mitgliedsland orientiert. Zusätzlich wird der Vorschuss auf die sog. Rindfleischprämie von 60% auf 80% erhöht, um die Landwirte finanziell zu entlasten. Sofern der Rindfleischmarkt nicht einbricht und diese Maßnahmen zeitlich begrenzt sind, bleiben diese zusätzlichen Ausgaben auch innerhalb des Haushaltrahmens.
Europäische Kommission; Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland