4.12.2000
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Tiermehlverbot hat ungeahnte Auswirkungen
(aho) Das Gesetz zum Verbot der Verfütterung von proteinhaltigen Erzeugnissen und Fetten von warmblütigen Landtieren und Fischen trat in Deutschland am 01.12.200 in Kraft. Weil Gelantine nicht ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen wurde, können jetzt die bekannten Hersteller von Vitaminen ihre Produkte zur Zeit nicht ausliefern, da diese Hersteller ihre Vitamine und Wirkstoffe zur Qualitätssicherung in einem Coatingverfahren mit Gelantine geschützt haben. Ebenso ist eine Ausfuhr in andere europäische Länder und Drittländer verboten. Die AWT (Arbeitsgemeinschaft für Wirkstoffe in der Tierernährung) fordert deshalb eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Gelantine.