Aktuelle Situation und Info-Hotline
(aid) – Am 24. November 2000 sind die ersten BSE-Fälle bei deutschen Rindern entdeckt worden. Bei einem der beiden Tieren besteht noch Klärungsbedarf, bei dem zweiten gilt es als erwiesen, dass das im August 1998 geborene und in Schleswig-Holstein aufgewachsene Rind mit BSE infiziert ist. Am 26. November hat das nationale BSE-Referenzlabor das Ergebnis bestätigt. Daraufhin wurden alle Tiere des landwirtschaftlichen Betriebes beschlagnahmt und beseitigt. In Groß-Britannien wird mit einer Anzahl von 1.400 Fällen für das Jahr 2000 gerechnet. Das bedeutet einen Rückgang um ca. 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der an der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit erkrankten Briten wird auf 21 beziffert. In Deutschland wurde für Verbraucher-Fragen eine BSE-Hotline eingerichtet, die unter den folgenden Nummern erreicht werden kann: Bonn: 0228 – 529-4453, Berlin: 030 – 2006-3120. Die Bundesregierung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Verfütterung von Tiermehl an alle Nutztiere verbietet. Seit 1994 gab es bereits eine Einschränkung für Wiederkäuer, wie Kühe und Schafe. Das Gesetz trat am Samstag, den 2. Dezember 2000, in Kraft. Weiterhin sollen bundesweit BSE-Schnelltests verbindlich vorgeschrieben werden, die bei allen geschlachteten Rindern, die älter als 30 Monate sind, verpflichtend sind. Die entsprechende Dringlichkeits-Verordnung soll in der 49. KW erscheinen. Die EU schreibt die Schnelltests erst ab dem 1. Juli 2000 vor.
aid, Arne König