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DBV zu aktuellen Problemen durch die neue BSE-Gesetzgebung

Das am 1. Dezember 2000 in Kraft getretene Gesetz über das Verbot zur Verfütterung bestimmter Futtermittel schließt ausdrücklich auch die Verfütterung bzw. Verwendung von tierischen Fetten sowie Gelatine aus. Diese nationale umfängliche Verbotsregelung führt zu immensen Problemen in der Tierernährung, die kurzfristig auch unter dem Gesichtspunkt einer art- und tiergerechten Fütterung einer schnellen Lösung bedürfen.

Das generelle Verbot der Verfütterung von tierischen Fetten führt u.a. dazu, dass Milchaustauscher zur Verfütterung an Kälber und Ferkel nicht mehr hergestellt werden können. Das Verbot der Verwendung von Gelantine in der Tierernährung hat zur Konsequenz, dass lebenswichtige Vitamine wie Vitamin A, E und B3 nicht mehr gegen kurzfristigen Wirkungsverlust geschützt werden können und die ernährungsphysiologisch vollwertige Versorgung von Nutztiergruppen akut gefährdet ist. Dies gilt auch für Dicalciumphosphat, das als hochverdaulicher Mineralstoffträger für wachsende Tiere unerlässlich ist.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes appelliert deshalb mit großem Nachdruck an die Bundesregierung, für diese Produkte kurzfristig gesetzliche Regelungen in Kraft zu setzen, um bei Nutztieren einer Mangelversorgung vorzubeugen. Sowohl tierische Fette wie Schmalz und Talg, die für die menschliche Ernährung geeignet sind, als auch Gelantine, die auch weiterhin als Lebensmittel zugelassen ist, müssen deshalb auch für die Verfütterung an landwirtschaftliche Nutztiere zur Verfügung stehen.

Die vom EU-Ministerrat beschlossenen Vorschläge der EU-Kommission vom 4. Dezember 2000 entsprechen dieser Zielsetzung, gehen aber durch die Zulassung von Fischmehl und Dicalciumphosphat deutlich darüber hinaus. Durch diese national und europäisch unterschiedlichen Regelungen werden nicht nur die Verbraucher weiter verunsichert, sondern entstehen unvertretbare Wettbewerbsverzerrungen. Deshalb ist ein sofortiges Handeln zur Angleichung der Bestimmungen erforderlich.

Deutscher Bauernverband, 05.12.00

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