Deutsches Fischmehlverbot aufheben
(aho) Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V., der die maßgeblichen Importeure und Lieferanten von Fischmehl vertritt, fordert, dass das Verbot der Verfütterung von Fischmehl aus dem Gesetz gestrichen wird. Das beabsichtigte Verbringungs-, Verfütterungs- und das geplante Ausfuhrverbot für Fischmehl in Deutschland seien sachlich nicht gerechtfertigt und deshalb abzulehnen. Es bestehe nicht der geringste Hinweis darauf, dass etwa die BSE-Problematik bei diesen Produkten in irgendeiner Weise relevant sein könnte. Die in Brüssel beschlossene Regelung bestätige, dass bei der Verfütterung von Fischmehl keinerlei Gefahren für die menschliche oder tierische Gesundheit ausgehen. Folgen des einseitig für Deutschland geltenden Verfütterungsverbotes wären danach vielmehr unter anderem eine Verlagerung der Aufzucht der Tiere in andere EU-Mitgliedstaaten sowie Verkehrsverlagerungen für den Import und Umschlag von Fischmehl. Es bestünden umfangreiche Kontrakte mit ausländischen Lieferanten, insbesondere in Südamerika, die erfüllt werden müssten. Gleichzeitig seien erhebliche Lagerbestände vorhanden. Ein Gesetz, welches in Anbetracht der geschilderten Situation die Verfütterung von Fischmehl und Fischöl an Tiere mit Ausnahme von Fischen untersagt, verstoße deshalb auch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.(ED)
Quelle: AgroOnline