Schweiz: Tiermehl-Entsorgung durch Verbrennung gesichert
Das angekündigte Tiermehlverbot in der Schweiz und die BSE-Krise im umliegenden Ausland erfordern eine rasche Lösung bei der Entsorgung der inländischen Tiermehle. Die Centravo AG, die den Hauptanteil an Tiermehl herstellt, und die cemsuisse, der Verband der schweizerischen Cementindustrie, garantieren die sichere Entsorgung durch Verbrennung. Bis die vollständigen Verbrennungskapazitäten in den Zementöfen bereitstehen, werden die anfallenden Produkte zwischengelagert.
Das Bundesamt für Veterinärwesen hat am 3. November angekündigt, das bisher nur für Rinder geltende Fütterungsverbot für tierische Mehle auf alle Nutztiere ausdehnen zu wollen. Die Planung sieht vor, dieses Verbot, welches auch den Export dieser Produkte umfassen soll, durch eine Änderung der Tierseuchenverordnung auf den 1. März 2001 in Kraft zu setzen.
In der Zwischenzeit hat die Entwicklung der BSE-Situation in Deutschland und Frankreich in diesen Ländern zu krisenhaften Situationen geführt, welche direkte Auswirkungen auf die geplante Entsorgung tierischer Mehle in der Schweiz haben. Tiermehle aus inländischer Produktion, bislang ein gefragter Exportartikel, können seit Tagen nicht mehr ausgeführt werden. Es wurden deshalb Möglichkeiten gesucht, um die Tiermehle zu lagern, bis die zugesicherten Verbrennungskapazitäten in der Zementindustrie zur Verfügung stehen.
Gemeinsam ist es den Bundesämtern für Veterinärwesen und für Umwelt, Wald und Landschaft sowie der Entsorgungsfirma Centravo, Lyss und der cemsuisse gelungen, die Entsorgung der umständehalber rasch anfallenden Mehle und Fette tierischer Herkunft sicherzustellen. Für die Zwischenlagerung stehen Siloanlagen zur Verfügung, welche den strengen Anforderungen an den Schutz der Umwelt vollumfänglich genügen.
Die endgültige Verwertung des wie bis anhin drucksterilisierten Tiermehls als alternativer Brennstoff in der Zementindustrie ist sowohl technisch wie ökologisch in der aktuellen Situation sinnvoll und steht im Einklang mit den Grundsätzen und Regelungen der „Richtlinie über die Entsorgung von Abfällen in Zementwerken“. Die direkte Zugabe in die Flammen des Zementofens, die hohe Verbrennungstemperatur von bis zu 2000° C und die relativ lange Aufenthaltszeit der Verbrennungsgase im Drehrohr haben zur Folge, dass das hauptsächlich aus Eiweissen und Fetten bestehende Tiermehl wirkungsvoll und mit guter Energienutzung vollständig zerstört wird. Da weder von den Abgasen des Zementofens noch vom hergestellten Zementklinker eine Gefahr der Infektion mit Prionen ausgeht, erachten die Behörden die Verwertung des Fleischmehls als unbedenklich. Transport, Umschlag, Lagerung und Aufgabe des Tiermehls erfolgen in geschlossenen Systemen und bilden auch für die Belegschaft kein Infektionsrisiko.
Bern, den 5. Dezember 2000
Bundesamt für Veterinärwesen Bereich Kommunikation Auskunft: Hans Wyss, Leiter Kommunikation, 031 323 84 96