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BSE: Kommission bewertet fünf neue Tests

(aho) Die Europäische Kommission arbeitet weiterhin an der Entwicklung von BSE- bzw. TSE-Tests und evaluiert zur Zeit fünf Testverfahren. Diese wurden nach einem weltweiten Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt, dessen Frist am 30. September ablief. Der für Gesundheit und Verbraucher- schutz zuständige Kommissar Byrne erklärte dazu, „Die Einführung von BSE-Tests in der EU hat bereits zu schnellen positiven Ergebnissen für den Verbraucher geführt. Wir wissen nun mehr über die Inzidenz von BSE und konnten infolgedessen zusätzliche Maßnahmen treffen. Die Verbraucher und die Industrie müssen über die tatsächliche Lage in der gesamten EU informiert werden. Um dies zu erreichen, ist die flächendeckende Einführung des Testprogramms der beste Weg.“ Der für Forschung zuständige Kommissar Philippe Busquin fügte hinzu, „Ich stelle mit Befriedigung fest, dass die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission weitere Tests evaluiert, da nur zuverlässige Tests die wissenschaftliche Grundlage für ernsthafte und wirksame politische Maßnahmen schaffen können.“

Bei einer Evaluation, die im letzten Jahr stattfand, wurden drei Tests ermittelt, die sich als außerordentlich leistungsfähig erwiesen und die daraufhin die Zulassung zum Einsatz in der EU erhielten. Ihr Einsatz hat zur Feststellung einer höheren BSE-Inzidenz in Frankreich sowie der ersten BSE-Fälle in Deutschland und Spanien geführt. Die Anwendung der Tests ist ab 1. Januar bei allen Risikotieren und ab 1. Juli bei allen über 30 Monate alten Schlachtrindern in der EU verbindlich vorgeschrieben.

Die Evaluation der fünf neuen Tests wird ähnlich verlaufen wie die, welche die Kommission im letzten Jahr durchgeführt hat; sie wird aber eine kleinere Zahl von Proben umfassen. Besonderes Gewicht wurde auf die Fähigkeit der Tests gelegt, die verschiedenen TSE-Arten zu unterscheiden. Eine Reihe der vorgeschlagenen Tests bieten diese Möglichkeit, auch wenn dieser Aspekt der Testentwicklung sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet. Alle ausgewählten Tests sind nur für die Diagnose bei toten Tieren geeignet.

Folgende Forschungs- und Entwicklungsteams haben die zur Evaluation angenommenen Tests entwickelt:

1. ID-Lelystad, Niederlande,

2. Imperial College of Science Technology and Medicine, Vereinigtes Königreich,

3. The Institute of Neurodegenerative Diseases / University of California, San Francisco (IND/UCSF) USA,

4. PerkinElmer Life Sciences, Vereinigtes Königreich,

5. Prionics AG, Schweiz. Ein Western-Blot-Test dieser Firma ist bereits zugelassen worden. Diese Anwendung betrifft einen ELISA-Test, eine andere Testmethode.

Eine Ergänzung zu dem bereits zugelassenen CEA-Test, der als Biorad-Test vermarktet wird und eine Unterscheidung von BSE und Scrapie ermöglicht, wurde ebenfalls zur Prüfung ausgewählt. Alle genannten Tests eignen sich nur für die Diagnose bei toten Tieren.

Feldarbeit und Evaluation

Die phasenweise durchzuführende Feldarbeit hat bereits begonnen und wird bis weit in das Frühjahr 2001 andauern. Die Evaluation von Tests, die möglicherweise zwischen BSE und Scrapie unterscheiden können, ist komplizierter und wird mehr Zeit erfordern.

Die Evaluation wird von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz zusammen mit dem Institut für Referenzmaterialien und Messungen (IRRM) in Geel (Belgien) durchgeführt. Dieses Labor gehört zur Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission und hat eine weltweite Reputation für die Herstellung von hoch- spezialisierten Referenzproben für viele verschiedene Arten von Messungen.

Evaluation technischer Standards in EU-Laboratorien, die Schnelltests verwenden

Die Kommission erarbeitet außerdem Referenzstandards und wird einen Ringversuch aller Labors in der EU durchführen, die Schnelltests verwenden. Damit soll die technische Leistungsfähigkeit der verschiedenen Labors evaluiert werden, die Überwachungstests gemäß den EU-Rechtsvorschriften vornehmen. Das Institut für Referenz- materialien und Messungen wird diesen Versuch im Frühjahr durchführen, wenn das Testprogramm in allen Mitgliedstaaten angelaufen ist.

Brüssel, den 5. Dezember 2000 / Veröffentlicht am 06/12/2000

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