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Hoher Fleischkonsum führt zur Verarmung der biologischen Vielfalt

Stuttgart/Bonn, 07. Dezember 2000: Anlässlich einer Veranstaltung der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg zur Konvention über die biologische Vielfalt forderte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, die Integration des Bewahrungsgedankens der biologischen Vielfalt in alle Politikfelder (von der Agrarpolitik über Wirtschaft- bis zu Verkehrspolitik), da ihre Nutzung in fast alle unserer Lebensbereiche hineinspiele. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt sei nicht nur Sache der Umweltpolitik und dürfe nicht länger als Nischenbetätigung für den Naturschutz angesehen werden, so Vogtmann. Durch die enge Verzahnung globaler und nationaler Aspekte trage auch unsere Gesellschaft Verantwortung für die Zukunft der Biodiversität dieses Planeten. „In Deutschland ist der Fleischkonsum vergleichsweise sehr hoch. Die Fleischproduktion ist aber nur deshalb so billig, weil große Mengen Tierfutter (v.a. Soja und stärkehaltige Futtermittel) aus anderen Ländern importiert werden. Dies ist u.a. ein Grund für die fortschreitenden Rodung von Urwald und zur Umwandlung dieser Flächen in Monokulturen. Damit einher geht ein steigender Verbrauch von Düngemitteln und Pestiziden. Die sozialen Folgen der Aufgabe der Subsistenzwirtschaft zugunsten industrieller Plantagenwirtschaft sind gravierend,“ sagte der BfN-Präsident. Aber die Zerstörung von Primärhabitaten in anderen Ländern ist nicht der einzige nachteilige Effekt auf die biologische Vielfalt. Auch in Deutschland hat die Einfuhr von Futtermitteln Auswirkungen auf die Landnutzung: Der früher praktizierte, kleinräumig variierende Anbau verschiedener Futterpflanzen mit unterschiedlichen Mahd- und Ernteterminen ist durch die Billigimporte unrentabel geworden. Dadurch gingen aber auch wichtige Lebensgrundlagen für viele Tiere, die für Kulturlandschaften typisch sind, z.B. die Rebhühner, verloren.

Hintergrund zur „biologischen Vielfalt“

Die biologische Vielfalt ist die physische und psychische Lebensgrundlage des Menschen, nicht nur in Ländern, die hauptsächlich von agrarischer Nutzung geprägt sind, sondern – und dies wird heute oftmals verdrängt – gerade auch in unseren modernen, hochtechnisierten Industriegesellschaften. Die biologische Vielfalt erfüllt eine ästhetische, kulturelle und spirituelle Funktion. Außerdem nutzen wir sie natürliche Ressource, um unseren Bedarf an Nahrung und Rohstoffen zu decken und auch als Grundstoff für medizinische Zwecke. Darüber hinaus dient Biologische Vielfalt als Vorbild für Innovationen in Technik, Konstruktion und Forschung.

Der Mensch bedient sich weiterhin einer Reihe von ökosystemaren Leistungen z.B. der Bereitstellung sauberen Wassers oder sauberer Luft und die Erhaltung der Bodenfunktionen sowie Entsorgungsleistungen z.B. die Klärung von Abwasser, die sonst nur durch aufwendige und teure technische Verfahren erlangt werden könnten. All diese „Serviceleistungen“ werden bisher weitgehend als selbstverständlich angesehen und in Anspruch angenommen, ohne dass sie in entsprechender Weise bei Abwägungsprozessen oder in Kosten-Nutzen-Kalkulationen bestimmter Vorhaben einfließen. Es muß in unser aller Bewußtsein dringen, dass der Wert der biologischen Vielfalt weit höher liegt als ihr (bisher oft gar nicht vorhandener) Preis. Dieses ehrgeizige Ziel kann jedoch nicht vom Naturschutz allein erreicht werden; die Bewahrung der Biodiversität ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Bündelung von Kräften und das Suchen gemeinsamer Lösungswege zwischen verschiedensten Akteuren (Naturnutzer, Naturschützer, Forschung usw.) erfordert. Aus der Erkenntnis heraus, dass ein so umfassendes Problem wie der weltweite Schwund der biologischen Vielfalt in einer zunehmend globalisierten Welt ebenfalls nur durch globale Anstrengungen gestoppt werden kann, wurde im Jahr 1992 in Rio de Janeiro, auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung, dem sogenannten Erdgipfel, das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“ unterzeichnet. Dieses Übereinkommen ist Ausdruck eines grundsätzlichen Wandels des bisherigen Naturschutzverständnisses. Aufgrund der erschreckenden Bilanzen, reifte die Erkenntnis, dass die bisherigen, Schutzbemühungen allein nicht ausreichen, dass langfristiger Schutz nicht losgelöst von, sondern nur mit den Menschen möglich ist, dass dazu aber auch eine Überprüfung und Veränderung der menschlichen Aktivitäten hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften erfolgen müsse. Es erfolgte ein Paradigmenwechsel von einer sektoralen Strategie hin zu einer ganzheitlichen und integrativen Herangehensweise. Dies spiegelt sich auch in den drei Zielen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wider:

1) Die Erhaltung der biologischen Vielfalt 2) Die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile 3) Die gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile

Die Biodiversitätskonvention ist somit das umfassendste, weltweite Abkommen mit Naturschutzbezug. Sie repräsentiert eine neue Naturschutz-Philiosophie, mit der der Naturschutz ganz neue Dimensionen erlangt.

Informationsdienst Wissenschaft (idw) – Pressemitteilung Bundesamt für Naturschutz, 07.12.2000

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