Lebensmittelmonitoring für 2001 beschlossen
(aho) Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer: „Die aktuelle BSE-Krise zeigt deutlich, dass wir in unseren Anstrengungen für sichere und gesunde Lebensmittel nicht nachlassen dürfen. Das Lebensmittelmonitoring ist ein wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Monitoring-Plan für das Jahr 2001 (AVV Lebensmittel-Monitoringplan 2001) zugestimmt.
Das Lebensmittel-Monitoring wird seit 1995 bundesweit als Aufgabe im Rahmen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes durchgeführt. Als ergänzende Maßnahme des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zur amtlichen Lebensmittelüberwachung soll dieses ständige Mess- und Beobachtungssystem für Lebensmittel insbesondere dazu dienen Gesundheitsgefährdungen durch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Düngemitteln (Nitrat), Umweltschadstoffen (z.B. Schwermetalle, PCB) oder Mykotoxinen (Schimmelpilzgifte) frühzeitig zu erkennen und Belastungstrends repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik zu ermitteln, Strategien zur gezielten Kontrolle sowie zur Aufdeckung und Verstopfung der Quellen der festgestellten Belastungen zu entwickeln, mehr Transparenz und objektive Informationen über die Belastung von Lebensmitteln bei den gesundheitspolitisch verantwortlichen Stellen und der Öffentlichkeit herzustellen.
Hierzu erlässt die Bundesregierung jährlich als Verwaltungsvorschrift einen Lebensmittel-Monitoringplan, der u.a. Regelungen über die nach ihrem Gehalt analytisch zu erfassenden Stoffe, Art und Umfang der zu beprobenden Lebensmittel sowie Rahmen-Probenpläne enthält. Die Probenentnahme und Ermittlung der Gehalte an den genannten Stoffen in und auf den zu beprobenden Lebensmitteln ist Aufgabe der Bundesländer. Auf diese Weise soll der Warenkorb des Verbrauchers unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes einer systematischen Beobachtung unterzogen werden. Die Ergebnisse des Lebensmittel-Monitoring werden vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) jährlich in einem onitoring-Bericht veröffentlicht.
„Im nächsten Jahr werden“, so Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer, „verteilt auf alle Bundesländer 4607 Lebensmittelproben untersucht werden. Die Bandbreite reicht dabei von Rotbarschfilet über Honig bis zu Fertigmenüs für Säuglinge mit Kalb- und Rindfleisch. Nach der Auswertung der Proben wird das BgVV, wie auch in den vergangenen Jahren, einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse erstellen. Damit ist für größtmögliche Transparenz gesorgt“.
Bundesministerium für Gesundheit Pressemitteilungen 2000 Nr. 114 vom 06. Dezember 2000