8.12.2000
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Gelatine bleibt zugelassen
Gelatine, die zur Umhüllung von Vitaminen als Zusatzstoffe oder in Vormischungen verwendet wird, ist in der Tierfütterung weiterhin zulässig. Dies teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BML), Bonn, heute dem Deutschen Verband Tiernahrung (DVT), Bonn, schriftlich mit. Nach Abstimmung mit den Ministerien für Gesundheit und Justiz müssen die Ausgangserzeugnisse der Gelatine von Nichtwiederkäuern stammen, die nach den Anforderungen des Fleischhygienerechtes als genusstauglich für den Menschen beurteilt wurden. Zudem muss die Gelatine die gleichen Anforderungen erfüllen, wie solche Gelatine, die zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet werden kann. (Pa)
AgroOnline vom 8.12.2000