Stellungnahme des BfT zur Umweltbelastung durch Tierarzneimittel
Der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) e.V. teilt mit:
In einer Pressemitteilung vom 05.12.2000 hat das Umweltbundesamt auf Belastungen des Bodens durch den Einsatz von Tierarzneimitteln in der Nutztierhaltung und auf mögliche Verunreinigungen des Grundwassers hingewiesen. Hierbei werden vor allem die Tetrazykline als mengenmäßig bedeutendste Substanzklasse herausgestellt. Tetrazykline sind als verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Anwendung bei Tieren zugelassen. Davon zu unterscheiden sind Futtermittelzusatzstoffe, die zur Leistungsförderung eingesetzt werden.
In kürzlich veröffentlichten Studien wurden für Tetrazykline auf landwirtschaftlichen Flächen im Raum Weser-Ems an einzelnen Standorten Werte von maximal 26,4 µg/kg bzw. 32,2 µg/kg Boden nachgewiesen. Die Werte bezogen sich jeweils nur auf bestimmte Bodenkompartimente; betroffen waren nur die oberen Bodenschichten. In Schichten unter 40 cm konnten keine Tetrazykline nachgewiesen werden. Alle ermittelten Werte liegen drei- bis vierfach unter dem weltweit geltenden und auch in der EU anerkannten Schwellenwert von 100 µg/kg, ab dem weitergehende Untersuchungen erforderlich sind.
Bei der Zulassung neuer Tierarzneimittel wird seit einigen Jahren neben umfangreichen Studien zu Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit auch eine Überprüfung der Umweltverträglichkeit nach europäischen und weltweit geltenden Regelungen durchgeführt. Dabei wird in einem ersten Schritt die maximal zu erwartende Umweltkonzentration abgeschätzt. Liegt diese oberhalb des international festgesetzten Schwellenwertes, so werden in einer zweiten Phase umfangreiche weitergehende Studien durchgeführt, in denen auch Auswirkungen auf Mikroorganismen untersucht werden.
Tetrazykline werden in der Schweinehaltung vor allem zur Therapie von Atemwegserkrankungen, aber auch zur Behandlung anderer Infektionen eingesetzt. Bei oraler Verabreichung werden bis zu 80 % des Wirkstoffes mit dem Kot ausgeschieden und gelangen so in die Gülle. Entgegen den Angaben des Umweltbundesamtes, dass während der Lagerung nur ein geringer Abbau erfolgt, haben aktuelle Studien gezeigt, dass Tetrazykline in Schweinegülle schon innerhalb weniger Tage deutlich reduziert werden. So konnten in Versuchen nach 8 Tagen nur noch ca. 30 % bzw. 50 % des Ausgangswertes nachgewiesen werden (31,3 % mit bzw. 50,9 % ohne Belüftung der Gülle). Die Lagerungszeiten in den landwirtschaftlichen Betrieben gehen in der Regel deutlich über diese Zeitspanne hinaus, so dass von einem weiteren Abbau bis zur Ausbringung auszugehen ist.
Zur Löslichkeit und Bindung von Tetrazyklinen liegen unterschiedliche Angaben vor. Mit verschiedenen Mineralien, z.B. Kalzium werden unlösliche Komplexe gebildet. Nach Untersuchungen des ESWE Institutes, Wiesbaden, konnten in Grundwasserproben, die aus landwirtschaftlichen Gebieten in Deutschland stammten, keine Tetrazykline nachgewiesen werden. Insgesamt wird in dieser Studie dem Eintrag von Antibiotika aus veterinär- medizinischen Anwendungen nur eine geringe Bedeutung zugemessen. Auch in der eingangs erwähnten Studie in Weser-Ems waren in Sickerwasser keine Rückstände nachweisbar. Eine Gefährdung durch Verunreinigungen des Grundwassers ist daher nicht anzunehmen.
Bonn, den 07.12.2000
Ansprechpartner:Dr. Martin Schneidereit Telefon: 0228 – 31 82 96